Köln Raab-Rückzug: Gericht hebt zwei Kündigungen auf

Köln · Das Arbeitsgericht Köln hat zwei Kündigungen für unwirksam erklärt, die mit dem TV-Rückzug von Stefan Raab zusammenhängen. Die Produktionsfirma Brainpool hatte nach der Ankündigung von Raabs Abschied 80 Mitarbeiter zum Jahresende entlassen. Das Gericht entschied jedoch, dass davon mindestens zwei Kündigungen unwirksam sind. 38 weitere Fälle werden in den nächsten Monaten verhandelt. Bei den beiden Beschäftigten geht es um einen Archivar und einen Lohnbuchhalter.

Das Gericht konnte nicht erkennen, warum ihre Arbeit durch den Wegfall der Raab-Produktionen nicht mehr gebraucht werden sollte - denn Brainpool besteht auch nach dem Abschied des Top-Entertainers weiter. Die Gegenseite hielt dem entgegen, Brainpool habe für nächstes Jahr keine Aufträge mehr. "Wenn der Stefan nicht mehr weitermachen will, kann kriegt man nicht einfach einen anderen", argumentierte Geschäftsführer Andreas Scheuermann.

(dpa)
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