Analysemethoden werden überprüft: Rechtsmediziner: Blutproben bei Alkoholsündern oft mangelhaft
zuletzt aktualisiert: 14.09.2000 - 14:12Düsseldorf (dpa). Gegen viele Alkoholsünder werden nach Einschätzung des Rechtsmediziners Thomas Daldrup möglicherweise zu Unrecht Fahrverbote verhängt. Die Ermittlung des Alkoholgehalts im Blut folge aus Kostengründen oft nicht den gesetzlichen Richtlinien, berichtete der Professor der Düsseldorfer Universität am Donnerstag der dpa. In Deutschland sind im vergangenen Jahr nach Angaben des Flensburger Kraftfahrt-Bundesamts 114 600 Führerscheine wegen zu viel Alkohol eingezogen worden. Außerdem wurden bundesweit rund 42 800 befristete Fahrverbote erteilt. Ein Großteil der verwendeten Blutproben zumindest in Nordrhein-Westfalen könne jedoch mangelhaft sein, sagte Daldrup.
Das NRW-Justizministerium prüfe jetzt landesweit die Analysemethoden der Labors. Das Amtsgericht in Moers hatte laut Zeitungsberichten am Dienstag in einem Einzelfall eine Blutuntersuchung als unzureichend eingestuft. "Wir machen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Befragung der Praxis", sagte Sprecher Dieter Wendorff. Anfechtungen von bereits überführten Alkoholsündern schloss der Ministeriumssprecher nicht aus. In den vergangenen Jahren seien jedoch keine Fälle bekannt geworden.
Nach Einschätzung Daldrups weisen Chemische Institute Alkohol im Blut wegen des strikten Sparkurses oft nur mangelhaft nach. So habe in dem vor Gericht verhandelten Fall ein Krefelder Untersuchungsamt ein Blut-Ergebnis nicht wie vorgeschrieben nochmals kontrolliert. Auch würden häufig nicht die Richtlinien des Bundesgesundheitsministeriums eingehalten. "Bei den geltenden exakten Promillegrenzen kann das zu folgenschweren Ungenauigkeiten führen", sagte Daldrup. Bei 1,1 Promille Alkohol im Blut müssen Autofahrer mit dem dauerhaften Einzug ihres Führerscheins rechnen.
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