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Dienstenthebung überraschend aufgehoben: "Richter Gnadenlos" darf wieder Urteile sprechen

zuletzt aktualisiert: 18.10.2000 - 20:14

Hamburg (AP). Eine Woche nach der Verurteilung von Amtsrichter "Gnadenlos" Ronald Schill ist dessen Dienstenthebung überraschend aufgehoben worden. Das Richterdienstgericht nahm die Suspendierung zurück, "weil nach dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht zu erwarten ist, dass der Richter aus dem Dienst entfernt wird", wie Gerichtssprecherin Sabine Westphalen am Mittwoch sagte.

Der umstrittene Hamburger Amtsrichter war vergangenen Freitag vom Landgericht wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe von 12.000 Mark verurteilt worden, weil er eine Haftbeschwerde verschleppt hatte.

Der 41-jährige Schill hatte angekündigt, gegen das Urteil in Revision gehen zu wollen. Der Prozess vor dem Landgericht und das Verfahren bei der Richterdienstkammer hatten nichts miteinander zu tun. Die Richterdienstkammer begründete nicht weiter, warum sie Schill trotz der ersten Verurteilung wieder Urteile sprechen lässt. Laut Westphalen muss ein Richter laut Gesetz erst dann sein Amt aufgeben, wenn er zu einem Jahr oder mehr Haft verurteilt wird.

Schill sagte in einer Erklärung, es erfülle ihn "mit Genugtuung, dass die Richterdienstkammer im Gegensatz zur Strafkammer dem auf meine persönliche Verunglimpfung abzielenden politischen Druck widerstanden und widersprochen" habe. Schill ist als Parteigründer politisch aktiv und sieht den Prozess wegen Rechtsbeugung als Teil einer Kampagne gegen ihn.

Der Amtsrichter war über Jahre durch harte Urteile als Strafrichter in die Schlagzeilen geraten, was ihm in der Boulevardpresse den Beinamen "Gnadenlos" einbrachte. Zum Jahreswechsel war er in die Zivilabteilung des Amtsgerichts versetzt worden. Zu Jahresbeginn hatte er eine rechtsgerichtete Partei mit dem Namen PRO (Partei Rechtsstaatlicher Offensive) gegründet. Im nächsten Jahr will er an der Hamburger Bürgerschaftswahl teilnehmen.

Der in erster Instanz Unterlegene kündigte jedoch an, bei einer rechtskräftigen Verurteilung von allen politischen Ämtern zurücktreten zu wollen. Schill war in der vergangenen Woche zu der Geldstrafe verurteilt worden, weil er 1999 zwei Prozesszuschauer wegen ungebührlichen Benehmens in Haft nehmen ließ und eine Haftbeschwerde der beiden erst nach drei Tagen weiterleitete.

Quelle: RPO Archiv

 
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