Koblenz "Rock am Ring": Keine fahrlässige Körperverletzung

Koblenz · Das Verhalten von Veranstaltern und Behörden nach den Blitzeinschlägen beim "Rock am Ring" ist kein Fall für den Staatsanwalt. Zu diesem Ergebnis kam gestern die Staatsanwaltschaft Koblenz, die nach einer anonymen Strafanzeige geprüft hatte, ob Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Bei dem Unwetter auf dem Gelände des Rockfestivals in Mendig bei Koblenz wurden Anfang Juni 71 Menschen verletzt, mehrere von ihnen schwer. Auch im kommenden Jahr wird es nach Angaben einer Sprecherin des Veranstalters Marek Lieberberg wieder ein "Rock am Ring" geben; Details soll es Anfang Oktober geben.

Nach den bisher bekannten Umständen gebe es keine Anhaltspunkte für den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung seitens der Veranstalter oder der Genehmigungsbehörde, teilte die Anklagebehörde mit. Zu den geprüften Unterlagen gehörten das Sicherheitskonzept und ein "Alarmplan Unwetter". Es könne nicht davon gesprochen werden, dass das Sicherheitskonzept unzulänglich gewesen sei oder dass die Verantwortlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes nicht ausreichend beachtet oder die deswegen erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen hätten.

"Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass Veranstaltungsbesucher im Fall einer Warnung vor einem drohenden Unwetter auch selbst eine Verantwortung dafür tragen, sich drohenden Gefahren zu entziehen, soweit dies nach den Umständen der Veranstaltung möglich ist", so die Staatsanwaltschaft. Am zweiten Abend war das Festival nach Blitzeinschlägen vorzeitig beendet worden.

(dpa)
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