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Gerichtsaufnahmen nach deutschem Recht eindeutig illegal: RTL: Aus der Traum vom öffentlichen Rosenkrieg

zuletzt aktualisiert: 08.01.2001 - 16:27

Frankfurt/Main (AP). "Der Rosenkrieg live aus Miami" - die Ankündigung ließ erahnen, dass für den Fernsehsender RTL ein Traum in Erfüllung gegangen war. Per Gerichtsentscheid bekamen der Kölner und andere Sender zumindest theoretisch die Möglichkeit, beim Waschen schmutziger Wäsche eines der prominentesten Paare der Zeitgeschichte dabei zu sein. Doch der Traum wollte sich vorerst nicht bewahrheiten: Die Verhandlung wurde am Montag vertagt, womöglich macht eine außergerichtliche Einigung einen öffentlichen Scheidungsprozess überflüssig.

Was für die Sender eine herbe Enttäuschung wäre, wäre für andere nur konsequent: "Familienrechtliche Angelegenheiten gehen niemanden etwas an", erklärte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Rainer Voss. Der Kölner Sender sah das anders. "Das Interesse der Zuschauer ist sehr, sehr groß und uns als kommerziellem Sender ist der Zuschauer sehr wichtig", erklärte Nachrichtenchef Michael Wulf die Entscheidung, live aus der Anhörung in Miami zu berichten.

Auch Voss rechnete mit einem Millionenpublikum, und genau das stieß ihm bitter auf: "Ich würde die Zuschauer fragen, ob sie auch bei einem eigenen Scheidungsverfahren alles vor einem Millionenpublikum breit getreten haben wollen." Er sei deshalb der Meinung, dass der Gesetzgeber in Deutschland die Sachlage "ganz gut geregelt hat".

Denn das öffentliche Scheidungsdrama wäre nur möglich gewesen, weil Barbara Becker sich als amerikanische Staatsbürgerin mit den Kindern nach Miami abgesetzt hatte und die Verhandlung zunächst dort stattfand. In Deutschland sind nach einer strikten Regelung im Gerichtsverfassungsgesetz aus dem Jahr 1964 Radio- und Fernsehaufnahmen aus Gerichtsprozessen nicht erlaubt.

Lediglich eine Ausnahme ist zugelassen: Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichtes dürfen übertragen werden. Eine solche Übertragung steht am 24. Januar an. Denn dann verkünden die Richter ihre Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde des Senders n-tv. Mit dieser will der Sender erreichen, dass auch in Deutschland zukünftig Fernsehübertragungen aus dem Gericht zulässig sind.

"Allen Beteiligten ist natürlich klar, dass in Deutschland so etwas wie im Fall Becker nicht möglich wäre", erklärte n-tv-Sprecherin Catrin Glücksmann. "Bei familienrechtlichen Dingen will das auch niemand." n-tv hatte, wie auch Sat.1 und N 24, ebenfalls live aus dem Gericht in Miami berichten wollen. Glücksmann betonte aber, dass die Kamera ausgeschaltet werde, sobald es um die Kinder gehe. "Da hat die Kamera nichts zu suchen, wir kennen unsere Grenzen." Auch Wulf wies darauf hin, dass die Live-Berichterstattung unterbrochen werde, sobald die Sicherheit der Kinder gefährdet sei.

Doch das wären keine edlen Gesten der Sender gewesen, sondern feste rechtliche Regelungen. "Es gibt generelle Auszeiten, die der Richter bekannt gibt, das ist keine Ermessensfrage der Sender", erklärte Heike Schultz vom RTL-Kommunikationsbereich. Die Kameras müssten abgeschaltet werden, sobald "äußerst intime Fragen" zur Sprache kämen oder die Sicherheit der Kinder gefährdet sei.

"Bewegen uns in illegaler Zone"

Darin sieht auch Voss generell das Problem bei öffentlich übertragenen Verhandlungen. "Das verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde." Generell werde durch Übertragung aus Prozessen das Geschehen zur Inszenierung, Zeugen verhielten sich unter dem Auge der Fernsehöffentlichkeit anders, und das Ganze sei "der Wahrheitsfindung nicht förderlich".

Die Ablehnung von Übertragungen bei Straf- und Zivilrechtsverfahren ist weitgehend einhellig. Doch auch wenn einige Experten Ausnahmen vom geltenden Drehverbot etwa bei Verwaltungsgerichtsverfahren oder bei politischen Verfahren für denkbar halten, gilt in Deutschland momentan noch ein generelles Verbot. Dadurch wäre eine Berichterstattung im deutschen Fernsehen aus einem amerikanischen Verfahren problematisch. "Nach deutschem Recht bewegen wir uns ganz eindeutig in einer illegalen Zone", erklärte der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Siegfried Weischenberg, im Norddeutschen Rundfunk.

Quelle: RPO Archiv

 
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