Frau soll Ehemann getötet haben Schlafwandler-Prozess: Lebenslang für Arzthelferin

Baden-Baden (rpo). Angeblich soll die schlafwandelnde Tochter den Vater erstochen haben, doch das Gericht glaubte diese Version einer 35-jährigen Arzthelferin nicht. Die Frau wurde am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Landgericht Baden-Baden sah es am Montag als erwiesen an, dass die Arzthelferin ihren Mann im September 2001 mit einem Messerstich ins Herz tötete. Mit dem Urteil entsprach die Schwurgerichtskammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Die Schwurgerichtskammer sah auch die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Somit kommt es nach Verbüßung von 15 Jahren nicht zur automatischen Haftprüfung und möglichen Entlassung der Frau aus dem Gefängnis. Die Frau hatte in dem Verfahren immer wieder ihre Unschuld beteuert.

Toter lag im Gebüsch

Der Prozess hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil die 35-Jährige in dem Verfahren erklärte, dass nur die damals zwölfjährige Tochter als Schlafwandlerin ihren Vater umgebracht haben könnte. Sie habe in der Nacht vom 23. auf 24. September 2001 ihre Tochter schlafwandelnd entdeckt und sie dann zurück in ihr Zimmer gebracht. Erst dann habe sie ein blutiges Messer gesehen und ihren toten Mann gefunden, hatte die Angeklagte erklärt. Dann habe sie die Leiche weggeschafft. Wenige Tage nach der Tat hatten Spaziergänger den Toten in einem Gebüsch gefunden.

Richter Hans-Richard Neerforth sagte: "Die Behauptung der Angeklagten ist ungeheuerlich." Es sei ausgeschlossen, dass das Mädchen während des Schlafwandelns seinen Vater umgebracht habe. Die Frau habe das Mädchen zu Unrecht schwer belastet. Es gebe keinen geringsten Zweifel an der Täterschaft der Arzthelferin.

Zweifel an der Schlafwandel-Version

Sachverständige hatten in dem Verfahren die Version der Frau angezweifelt. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einem besonders heimtückischen Mord gesprochen. Rechtsanwalt Joachim Lederle sagte, es gebe keine 100-prozentige Sicherheit, dass die 35-Jährige die Täterin sei. Es sei unklar, wer den Mann mit einem gezielten Stich ins Herz getötet habe. Eine dritte Person als Täter schloss das Gericht in der Urteilsbegründung aus.

Die Tochter, die jetzt bei einer Verwandten in Norddeutschland lebt, hatte vor Gericht auch der Darstellung ihrer Mutter widersprochen. Laut Urteil berichtete die heute 13-Jährige davon, dass sie in jener Nacht ein Gespräch zwischen ihrer Mutter und dem Vater gehört hatte. Es seien die Worte "weg, weg" gefallen und dann der Satz des Opfers "Sag mal, träumst Du?" Das seien die letzten Worte des Mannes gewesen, sagte Richter Neerforth.

(RPO Archiv)
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