Ein Punkt fehlte zum Glück: Schüler wollte Abitur vor Gericht erstreiten - abgewiesen
zuletzt aktualisiert: 01.10.2001 - 13:21Minden/Espelkamp (rpo). Ein Punkt fehlte einem 19-jährigen Schüler aus Espelkamp zum erfolgreichen Abitur, da zog er vor Gericht und verklagte die Prüfungskommission.
Die Zweite Kammer wies seine Klage jedoch ab, teilte ein Sprecher am Montag mit. Das Gericht konnte laut Begründung an der Benotungsweise der Prüfungskommission keine inhaltlichen oder Verfahrensfehler feststellen (AZ: 2K 4508/00).
Der Kläger hatte bei der mündlichen Abiturprüfung 2000 im Fach Geschichte null Punkte und damit ein "ungenügend" als Note erhalten. Er führte in der Klage an, er habe zumindest etwas gewusst und wenigstens einen Punkt verdient. Beim Zusammenrechnen der in der Abiturprüfung erreichten Punkte hatte sich zuvor herausgestellt, dass der Schüler von 100 erforderlichen Punkten nur 99 erreichte. Er muss nun seine Reifeprüfung wiederholen oder auf Erfolg bei eventueller Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hoffen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







