Düsseldorf Schüleraustausch auf US-Militärbasis zumutbar

Düsseldorf · Auch Mitarbeiter einer US-Luftwaffenbasis können als "Familie mittlerer Art und Güte" gelten - und daher gute Gasteltern für einen 17-jährigen Schüler aus Ingolstadt sein. Als unbegründet hat daher das Landgericht gestern eine Zivilklage des Vaters nach einem stornierten Auslandsaufenthalt seines Sohnes zurückgewiesen. Der Vater hatte von der Vermittlerfirma 6600 Euro zurückverlangt, weil er Angehörige des US-Militärs nicht als passende Gasteltern für den Filius akzeptiert, die im Voraus bezahlte Reise für 13.200 Euro storniert hatte.

Mehr als 6000 Euro wurden ihm von der Reiseveranstalterin erstattet, doch er wollte die ganze Summe. Aber das Landgericht befand den Rücktritt von der Gastreise und die Rückforderung für unwirksam. Allein der Umstand, dass die Gastmutter in der Krankenhausverwaltung einer durch Zugangskontrollen streng geschützten US-Basis arbeitet, schließe nicht aus, dass es sich um eine "Familie mittlerer Art und Güte" handelt - wie es im Gastschülervertrag versprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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