Lübbenau Schwere Missbrauchs-Vorwürfe gegen 52-Jährigen

Lübbenau · Ein 14-jähriger, hochgradig geistig behinderter Junge hat sich vier Wochen lang bei einem 52-jährigen Bekannten im brandenburgischen Lübbenau versteckt. Vier Wochen lang wurde in Brandenburg fieberhaft nach dem Jungen gesucht. Jetzt wurde er gefunden. Der Polizei zufolge wurde er von dem 52-Jährigen während der vier Wochen mehrfach sexuell missbraucht. Das hätten Befragungen des Jungen ergeben, sagte die Cottbuser Oberstaatsanwältin Petra Hertwig auf Anfrage. Gegen den Mann wurde am Samstag Haftbefehl erlassen, er sitzt in Untersuchungshaft.

In Zusammenhang mit der Vermisstensuche im Umfeld des Jungen offenbarten sich der Polizei auch weitere mutmaßliche Opfer. Auch sie soll der Mann jeweils mehrfach missbraucht haben. Deshalb wird jetzt gegen ihn in insgesamt 175 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ermittelt.

Manche Fälle liegen bereits etwa 20 Jahre zurück. Der Lübbenauer, ein geschiedener Taxifahrer, und das 14-jährige Kind sollen sich ebenfalls bereits länger gekannt haben. Die Eltern hätten dem Jungen jedoch den Umgang mit dem Erwachsenen verboten, sagte die Ermittlerin.

Offenbar wollte sich der 14-Jährige nicht daran halten: Vor vier Wochen verschwand der Junge von Zuhause und wurde vermisst gemeldet. Er schlüpfte in der Wohnung des Mannes unter, der dort auch zeitweise mit seiner 13 Jahre alten Tochter lebte.

Bei mehrfachen Besuchen der Polizei, die den Mann wegen des gesuchten Jungens befragte, war der 14-Jährige nicht zu sehen, wie die Oberstaatsanwältin sagte: Er habe sich hinter einem Schrank sorgfältig versteckt, weil er nicht habe gefunden werden wollen.

Bei der Entdeckung durch die Polizei habe der 14-Jährige körperlich unversehrt gewirkt. Aufgrund seiner geistigen Behinderung könne er das Ausmaß des Missbrauchs selbst nicht einschätzen, so die Ermittler. "Das Geschehen bei seinem Aufenthalt in der Wohnung kommt erst nach und nach ans Licht." Der 52-Jährige war laut den Ermittlern bislang als Sexualstraftäter nicht auffällig. Er habe keine Verurteilungen und Vorstrafen.

Der Junge befinde sich jetzt auf eigenen Wunsch in der Obhut des Jugendamts. Zu seinen Eltern wollte er nicht zurück.

(dpa)
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