Schwerer Unfall mit Dienstwaffe Schuss ins Gesicht des Kameraden - Bund muss Schmerzensgeld zahlen

Bonn · Nach einem schweren Unfall mit einer Dienstwaffe in Afghanistan muss der Bund einem Soldaten 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Bonner Landgericht am Mittwoch entschieden.

 Bundeswehrsoldaten beim Einsatz in Afghanistan (Archivbild).

Bundeswehrsoldaten beim Einsatz in Afghanistan (Archivbild).

Foto: dpa, gam soe tba

Im Jahr 2011 war der damals 21-Jährige im Bundeswehr-Feldlager in Masar-i-Scharif durch den versehentlichen Schuss aus der Dienstwaffe eines Kameraden schwer im Gesicht verletzt worden. Daraufhin verklagte der Soldat das Bundesverteidigungsministerium. Nach Auffassung der Zivilkammer des Landgerichts muss der Bund haften, weil bei dem Vorfall die Amtspflicht vorsätzlich verletzt worden ist. (AZ: LG Bonn 1 O 348/14)

Der damals 23 Jahre alte Schütze hatte vor dem Schlafengehen den Ladezustand seiner Pistole überprüfen wollen und sich dabei nach Feststellung des Gerichts absichtlich über die Dienstvorschriften hinweggesetzt. Unter anderem hatte er vor der Sicherheitsprüfung der Waffe das Magazin nicht entfernt. Außerdem hatte er die Pistole auf den Kopf des Soldaten gerichtet, der keinen Meter entfernt auf seinem Feldbett saß. Der Kläger leidet bis heute unter starken Schmerzen und ist nur zu 50 Prozent arbeitsfähig.

In einem Strafverfahren hatte das Landgericht Hechingen den Schützen bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichen Ungehorsams zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Aus dem Dienst in der Bundeswehr wurde er fristlos entlassen.

(dpa)
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