Rheurdt Seniorin soll für Polizeieinsatz zahlen

Rheurdt · Sie wählte die Nummer der Polizei, weil nachts an ihrem Haus der Einbruchs-Alarm schrillte. Daher muss eine Seniorin aus Rheurdt nun mit Gebühren von 110 Euro rechnen. Die Beamten fanden keine Hinweise auf einen Einbruchsversuch.

Sie gehen von einem Fehlalarm aus. Dann muss der Besitzer der Anlage für die Kosten des Einsatzes aufkommen - als Pauschalgebühr veranschlagt die Kreis Klever Polizei 110 Euro. Auch in anderen Kreisen und Städten ist diese Gebühr üblich. Anders verhält es sich, wenn man zum Beispiel eine verdächtige Person beobachtet hat.

Die alte Dame kann nun bis Ende Mai schriftlich Einspruch erheben, ansonsten wird die Zahlung fällig. "Ich bin sehr enttäuscht", erklärt Renate F., die betroffene Seniorin. Vor kurzem ist ihr Ehemann gestorben, nun wohnt die 70-Jährige allein. Der Vorfall hatte sich in einer Nacht Ende März ereignet, einige Minuten nach Mitternacht war der Alarm angesprungen.

Die alte Dame hatte sich nicht getraut, draußen in der Dunkelheit nachzuschauen. Sie wählte in ihrer Angst die Nummer der Polizei. "Kürzlich ist bei einem Nachbarn eingebrochen worden - am hellichten Tag", sagt Renate F. In Rheurdt sind Einbrüche nicht selten. Allein 2013 verzeichnete die Kriminalstatistik für die 6000-Einwohner-Gemeinde 23 Fälle, also im Schnitt zwei Einbrüche im Monat.

Die Kreis Klever Polizei führt daher regelmäßig Aufklärungskampagnen unter dem Motto "Riegel vor - sicher ist sicher" durch. In dem Info-Material wird den Bürgern dies ans Herz gelegt: "Wer seine Umgebung und Nachbarschaft im Auge behält, verdächtige Personen oder Geschehnisse wahrnimmt, sollte dies sofort der Polizei via 110 mitteilen."

Manfred Jakobi, Sprecher der Kreis Klever Polizei, äußert Verständnis für die Seniorin, verweist aber zugleich auf die große Zahl von Einsätzen, die durch Fehlalarme ausgelöst werden. Dies binde Personal und koste Geld. Viele Anlagen reagierten auf Wetter oder Erschütterungen. Im Fall von Renate F. verspricht Jakobi: "Wir werden den Einspruch wohlwollend prüfen."

(RP)
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