Hamburg Sexualstraftäter frei wegen versäumter Fristen
Hamburg · Das Hamburger Oberlandesgericht hat die Freilassung eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Straftäters aus der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Vollzugsbehörden hätten es versäumt, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine externe einzeltherapeutische Behandlung für den 50-Jährigen zu organisieren, sagte ein Gerichtssprecher.
29.04.2016
, 08:58 Uhr
Darum müsse nun die Sicherungsverwahrung auf Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht verpflichtete den Mann aber, eine Fußfessel zu tragen. Zudem darf er keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.