Traunstein Staatsanwalt will Haftstrafe für Fahrdienstleiter

Traunstein · Der angeklagte Fahrdienstleiter im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu vier Jahren Haft verurteilt werden. Nach Überzeugung der Anklagebehörde ist der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung schuldig. "Der Vorwurf hat sich in vollem Umfang bestätigt, es gibt hier keinerlei Abstriche", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz gestern in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Traunstein. Die Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe.

Der Anklagevertreter hielt dem Fahrdienstleiter eine ganze Kette von Fehlentscheidungen bei der Arbeit im Stellwerk vor. So habe der 40-Jährige hintereinander mehrere Signale falsch gestellt. Als er den Fehler bemerkte, drückte er beim Bedienen des Notrufes auch noch die falsche Taste, der Alarm kam nicht in den Zügen an. Branz sprach von "kopflosem Verhalten". Der Staatsanwalt: "Er regelte den Zugverkehr gedankenlos, man hat das Gefühl, nebenbei."

Vor allem rügte Branz das verbotene Handyspielen des Angeklagten bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar: "Letztlich liegt hier der Grund für die Fehlhandlungen des Angeklagten." Er sprach von einer 72-prozentigen zeitlichen Überdeckung der Aktivitäten beim Handyspielen und den Handlungen bei der Arbeit.

Branz hielt dem Bahnmitarbeiter dessen Geständnis zugute: "Sein Leben hat sich am 9. Februar 2016 schlagartig verändert." Neben der moralischen Schuld kommen auf den verheirateten Mann immense Schadenersatzforderungen zu. Die Nebenklägervertreter schlossen sich den Ausführungen des Staatsanwalts im Wesentlichen an.

(dpa)
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