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Mordfall Ulrike: Staatsanwaltschaft verhängt Informationssperre

zuletzt aktualisiert: 02.04.2001 - 15:57

Frankfurt (Oder) (rpo/dpa). Nach Spekulationen der Medien über Motive des Mörders der zwölfjährigen Ulrike und mutmaßliche weitere Taten des Mannes wollen Polizei und Staatsanwaltschaft vorerst keine Informationen veröffentlichen. Fünf Tage nach der Festnahme des geständigen Mörders hat die Staatsanwaltschaft eine Informationssperre verhängt.

"Mit Rücksicht auf das hochsensible Verfahren" würden vorerst keine Informationen mehr über den Stand der Ermittlungen gegeben, sagte Staatsanwältin Petra Marx am Montag der dpa in Frankfurt (Oder). Zuvor war spekuliert worden, der geständige Mörder Ulrikes könnte auch andere Sexualverbrechen begangen haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte, jetzt müsse Ruhe in das Verfahren gebracht werden. "Wir äußern uns nicht mehr dazu und machen die Schotten dicht."

Geprüft wird Marx zufolge derzeit, ob der mutmaßliche Täter Stefan Jahn während einer früheren Haft Briefkontakte mit minderjährigen Kindern hatte. Auch mögliche pädophile Neigungen des 25-Jährigen stünden auf dem Prüfstand. Die Ermittlungen würden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, da neben der Überprüfung der zahlreichen Hinweise aus der Bevölkerung auch Nachbarn, Freunde und Bekannte des Fürstenwalders befragt werden müssten.

Jahn war 1998 unter anderem wegen Autodiebstahls verurteilt und im Frühjahr 2000 auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Als Sexualtäter war er bislang noch nicht aufgefallen. In der vergangene Woche hatte Jahn gestanden, Ulrike am 22. Februar verschleppt, missbraucht und getötet zu haben.

Das brandenburgische Justizministerium hat unterdessen die Kritik am schleppenden Aufbau einer Gendatei zurückgewiesen. Im Land würden die erforderlichen Maßnahmen zur Erfassung von Straftätern in der DNA-Datei mit großem Nachdruck umgesetzt, betonte ein Sprecher des Ministeriums. Rechtsgrundlage sei das DNA- Identitätsfeststellungsgesetz, das im September 1998 in Kraft trat. Danach werden Beschuldigten oder Verurteilten Speichelproben entnommen. Die Bearbeitung von Datenmaterial einschlägig vorbelasteter Sexual- und schwerer Gewalttäter habe dabei Vorrang, hieß es.

Quelle: RPO Archiv

 
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