Köln Stalker von Harald Schmidt muss in Psychiatrie

Köln · Der 39-Jährige hatte den Entertainer und dessen Umfeld über zehn Jahre mit Drohungen tyrannisiert.

In Köln ist das Urteil im Prozess gegen den Stalker von Harald Schmidt gefallen: Der 39-jährige Tom H. (Name geändert) muss für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Das Gericht sieht Wiederholungsgefahr. Sein Verteidiger Ingo Lindemann hatte in seinem Plädoyer deutlich gemacht, dass die Unterbringung in der Forensik "das schärfste Schwert ist, dass das Strafrecht zu bieten hat". Weil es passieren kann, dass Tom H. zehn Jahre oder länger dort hinter Stacheldraht sitzt - "für Taten, die zwar beeinträchtigend waren", so der Anwalt, "aber nicht im Bereich der mittleren Kriminalität liegen". Das heißt: Sein Mandant ist seiner Meinung nach kein Schwerstkrimineller. "Er ist kein böser Mensch, sondern ein kranker Mensch."

Eine Stunde später macht die Vorsitzende Richterin deutlich, über welch langen Zeitraum Tom H. den Schauspieler Harald Schmidt, dessen Familie und Managerin gestalkt hat: über ein Jahrzehnt hinweg. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer ausgeführt, dass Harald Schmidt und seine Partnerin in "ganz erheblicher Sorge" um die gemeinsamen Kinder leben mussten, sich nach Einbruch der Dunkelheit kaum aus dem Haus gewagt hätten.

Der Angeklagte hatte die Familie mit Bomben- und Todesdrohungen tyrannisiert, er war immer wieder ums Haus geschlichen - auch, während die Familie im Urlaub war. Auch Harald Schmidts Mutter, die in Süddeutschland lebt, belästigte er mit Briefen. Der Anwalt von Schmidts Managerin hatte in seinem Plädoyer gesagt: "Meiner Mandantin kommt es darauf an, dass der Angeklagte behandelt wird - auch zum Schutz der Allgemeinheit."

Die Vorsitzende der 20. Großen Strafkammer ordnet die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie an. Dreimal war er bereits über mehrere Wochen in einer Klinik. Tom H. leidet unter paranoider Schizophrenie, hat also sämtliche Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er auch in Zukunft wieder zum Stalker werde.

(hsr)
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