Berlin "Sternenkinder" dürfen namentlich bestattet werden

Berlin · Sogenannte Sternenkinder, also tot geborene Babys unter 500 Gramm Gewicht, dürfen künftig einen Namen bekommen: Sie können offiziell beim Standesamt registriert und anschließend auch richtig bestattet werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die auch eine rückwirkende Eintragung des Kindes ermöglicht, beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend. Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht von unter 500 Gramm als Fehlgeburten und wurden beim Standesamt nicht erfasst.

Damit waren sie juristisch nicht existent. Schätzungen zufolge gibt es im Jahr rund 1500 "Sternenkinder". Das neue Gesetz geht auf eine Initiative der Eheleute Barbara und Mario Martin zurück. Das Paar aus der hessischen Gemeinde Brechen im Landkreis Limburg hatte drei Kinder verloren, von denen es zwei nach der bisherigen Gesetzeslage juristisch nie gegeben hat. Um diese Regelung zu ändern, sammelten die Martins rund 40 000 Unterschriften.

(dpa)
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