Hamm/Marl Stöckelschuh-Prozess: Klägerin geht leer aus

Hamm/Marl · Das Oberlandesgericht Hamm hat die Schadenersatzklage einer Frau gegen die Stadt Marl abgewiesen, die nach einer Panne mit ihrem Stöckelschuh im Eingangsbereich des Stadt-Theaters schwer gestürzt war. In dem Fall sei keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt zu erkennen, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss. Die im Theatereingang ausgelegte Schmutzfangmatte, in der die Klägerin mit den Absätzen hängengeblieben war, sei in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr häufig vorzufinden und stelle keine Gefahrenquelle dar. Das Oberlandesgericht bestätigte ein Urteil des Landgerichts Essen. (AZ: 11 U 127/15)

Der "Stöckelschuh-Sturz" ereignete sich bereits vor zwei Jahren, als die Klägerin mit ihrem Ehemann eine Vorstellung des kanadischen Cirque Éloize im Marler Theater besuchte. In einer Pause blieb sie mit ihren rund 4,5 Zentimeter hohen, schmalen Absätzen in den Löchern der im Eingangsbereich ausgelegten Gummimatte hängen und stürzte.

Dabei zog sich die Frau einen Mittelfußbruch zu, in dessen Folge sie mehrere Monate arbeits- und sportunfähig war. Sie verlangte von der Stadt ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro sowie 3750 Euro materiellen Schadensersatz. Sie argumentierte, die Stadt müsste auf mögliche Stolpergefahren bei Schmutzfangmatten hinweisen. Die Richter wiesen nun die Klage endgültig ab. Die von der Matte ausgehenden Gefahren seien erkennbar und beherrschbar gewesen.

(epd)
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