Leipzig Straftat muss Doktorwürde nicht im Weg stehen

Leipzig · Ein vorbestrafter Ingenieur hat sich vor Gericht erfolgreich gegen die Aberkennung seines Doktortitels gewehrt. Die TU Freiberg (Sachsen) hatte dem Mann den Titel entzogen, weil er bei der Zulassung zur Promotion eine Vorstrafe wegen sexueller Nötigung verschwiegen hatte.

Als die Uni davon erfuhr, erkannte sie dem Mann den Titel ab. Der Ingenieur habe absichtlich getäuscht. Die Aberkennung des Doktorgrades war jedoch nicht rechtens, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Straftat dürfe in so einem Fall nur dann eine Rolle spielen, wenn sie einen Bezug zur Wissenschaft aufweise.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort