Stuttgart Tantra-Masseurin muss Sexsteuer zahlen

Stuttgart · Tantra-Massagen sind nicht bloß Wellness, sondern auch ein Sexerlebnis - und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Revisionsklage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt Stuttgart ab.

Im vergangenen Herbst war die Klägerin bereits vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit einer Klage gegen die Steuer gescheitert. Eine erneute Revision ließ der VGH nicht zu. Die Masseurin erwägt nun, sich dagegen beim Bundesverwaltungsgericht zu beschweren. Nach Auffassung der Richter bietet die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen".

(dpa)
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