Krankenkassen Termingarantie wird erst durch Überweisung wirksam

Berlin · Gesetzlich Versicherte, die die Termingarantie beim Facharzt in Anspruch nehmen wollen, werden grundsätzlich eine Überweisung benötigen, beispielsweise von ihrem Hausarzt. Davon ausgenommen sind nur Besuche beim Gynäkologen, beim Augenarzt und beim Kinderarzt.

Diese IGeL werden am häufigsten angeboten
Infos

Diese IGeL werden am häufigsten angeboten

Infos
Foto: dpa, Benjamin Ulmer

Dies geht aus einem ersten Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetz hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Dem Entwurf zufolge müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen aufbauen, die Patienten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin nennen, auf den die Patienten nicht länger als vier Wochen warten müssen.

Beim Aufbau der Terminservices-Stellen können sie, müssen aber nicht, mit den Krankenkassen zusammenarbeiten. Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Service-Stellen ihre Arbeit aufnehmen. "Die Entfernung zwischen Wohnort des Versicherten und dem vermittelten Facharzt muss zumutbar sein", heißt es im Entwurf. Wie zumutbar zu definieren ist, solle ein Bundesmantelvertrag regeln.

Das Versorgungsstärkungsgesetz hält noch eine Reihe anderer Änderungen bereit, die zum Vorteil der Versicherten sind. So wird beispielsweise geregelt, dass Patienten vor operativen Eingriffen grundsätzlich mündlich vom Arzt darüber aufgeklärt werden müssen, dass sie sich eine zweite Meinung einholen können. Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tag vor dem Eingriff stattfinden.

Auch von der Neuregelung der Notfallversorgung dürften die Patienten profitieren: Die niedergelassenen Ärzte und die Kliniken werden bei der Notfallversorgung zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort