xxx: Todkranke Britin kämpft um Recht auf Sterbehilfe
zuletzt aktualisiert: 21.08.2001 - 06:32xxx
Will Ehemann vor Strafverfolgung schützen London (AP) Eine todkranke Britin hat einen juristischen Kampf um ihr Recht auf humanes Sterben begonnen. Am Montag rief die 42-jährige Diane Pretty den Londoner High Court an und beschuldigte die Regierung, sie zu einer inhumanen und degradierenden Behandlung zu verurteilen und damit das vor einem Jahr verabschiedete britische Menschenrechtsgesetz zu verletzen. Mit ihrem Vorstoß will die 42-Jährige, die an einer unheilbaren seltenen Nervenkrankheit leidet, verhindern, dass ihr Ehemann strafrechtlich verfolgt wird, wenn er ihr beim Suizid hilft.
Frau Prettys Zustand hat sich mittlerweile so verschlechtert, dass sie ihrem Leben nicht mehr ohne fremde Hilfe ein Ende setzen kann. Wie ihr Mann Brian im BBC-Rundfunk erklärte, kann sie weder laufen noch ihre Arme und Hände benutzen. Auch ihr Sprachvermögen sei stark reduziert. In der vergangenen Woche hatte ihr der Chefankläger des High Court, David Calvert-Smith, erklärt, dass er ihrem Mann keine Straffreiheit garantieren könne, wenn er ihr bei der Beendigung ihres Lebens helfe.
Die Bürgerrechtsgruppe Liberty, die die Prettys in ihrem Anliegen unterstützt, vertritt die Auffassung, dass das neue Menschenrechtsgesetz dem Paar helfen könne. Das Gesetz stützt sich im Wesentlichen auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Dort ist ein Verbot von Folter sowie inhumane und degradierende Behandlung vorgesehen. Dagegen sieht das in Großbritannien geltende Suizid-Gesetz von 1961 Selbstmord und versuchten Selbstmord nicht mehr als Straftat an, stellt aber die Beihilfe dazu weiter unter Strafe.
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