Nürnberg Urteil: Ehepaar darf Hunde bei Scheidung nicht trennen
Nürnberg · Nach der Trennung eines Ehepaars mit mehreren Hunden hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Tierschutz in den Vordergrund gestellt. Die Tiere bleiben demnach bei der Ex-Partnerin, bei der sie monatelang lebten. Ein erneuter Umgebungswechsel und eine Trennung von einer neuen Bezugsperson - dem neuen Lebensgefährten - sei den Hunden "nicht zumutbar", teilte das Gericht mit.
Vor der Trennung hatte das Paar sechs Hunde. Kurz nach ihrem Auszug holte die Frau die Tiere zu sich; zwei der Hunde starben später. Der Mann beantragte im Rahmen der Hausratsaufteilung, dass einige der Tiere zu ihm kommen. Dies lehnten zunächst das Amtsgericht und schließlich auch das Oberlandesgericht ab (Az. 10 UF 1429/16).
Der Senat zog mehrere Punkte in Betracht: Waren einem der früheren Eheleute die Hunde wichtiger als dem anderen? Konnte einer der beiden die Tiere besser versorgen? Das OLG konnte jedoch nicht feststellen, dass einer der Ex-Partner ein größeres Interesse hatte. Aus Sicht der Richter hätten sich auch beide gleich gut kümmern können.
Die Richter entschieden daher im Sinn des Tierschutzes: "Maßgeblich war letztlich, dass bei einer Zuweisung von zwei Hunden an den Ehemann das Rudel erneut auseinandergerissen würde", erklärte der Sprecher. Und: "Ein erneuter Umgebungswechsel und die Trennung von der seit einem Dreivierteljahr maßgeblichen Bezugsperson ist den Hunden nach Auffassung des Familiensenats nicht zumutbar."