Köln Urteil: Kaiserin Sorayas Erbe muss guten Zwecken dienen

Köln · 13 Jahre nach dem Tod der einstigen persischen Kaiserin Soraya hat ein Kölner Gericht über einen Teil ihres Millionenerbes entschieden. Demnach gehen rund 4,5 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen in Frankreich.

Soraya war in den 50er Jahren mit dem später gestürzten Schah Mohammed Reza Pahlavi verheiratet und weltweit als "Märchenkaiserin" berühmt, ehe die Ehe wegen Kinderlosigkeit geschieden wurde. 2001 starb Soraya Esfandiary Bakhtiary in Paris. Um ihr Vermögen streiten seitdem unter anderem drei gemeinnützige Organisationen und die Erben ihres kurz nach ihr gestorbenen Bruders. Das Kölner Gericht ist in der Sache zuständig, weil Sorayas Bruder in Köln lebte und dessen Nachlassverwalter ein in Köln tätiger Anwalt ist. Soraya selbst hatte ein Jahr vor ihrem Tod die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und liegt in München begraben. Sie hatte eine deutsche Mutter und war in Berlin aufgewachsen.

1991 hatte sie testamentarisch bestimmt, dass ihr bewegliches Vermögen versteigert werden solle. Der Erlös solle dem französischen Roten Kreuz, einem Tierschutzverein und einer französischen Vereinigung, die sich für die Rechte von Behinderten einsetzt, zugute kommen. Dies galt aber nur, falls ihr Bruder ohne eheliche Kinder sterben sollte.

2013 verklagten die gemeinnützigen Organisationen die Erben auf Auszahlung des Versteigerungserlöses. Die Erben wehrten sich jedoch. Der Nachlasspfleger argumentierte, auch außereheliche Kinder des Bruders könnten nach islamischen Vorstellungen als ehelich betrachtet werden. Das Kölner Landgericht vertrat allerdings die Ansicht, dass es auf das islamische Rechtsverständnis in diesem Fall nicht ankomme. Es verwies darauf, Soraya habe in ihrem Testament festgelegt, dass die Ehelichkeit der Kinder nach deutschem Recht beurteilt werden solle. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

(dpa)
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