Hamm Urteil: Polizei darf Mutter aus WG werfen

Hamm · Weil sich die Frau weigerte, die Wohnung zu verlassen, beging sie laut Gericht Hausfriedensbruch.

Mama ante portas: Studentenmütter, die sich in der Wohngemeinschaft ihres Sohnes einquartieren, können notfalls von Polizisten aus der Wohnung geworfen werden. Mitbewohner dürften die Polizei zu Hilfe rufen, um ihr Hausrecht durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Wohngemeinschaft von Studenten in Dortmund.

Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres damals 26 Jahre alten Sohnes um seine Katzen und ein Meerschweinchen kümmern. Sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Das passte dem damals 29 Jahre alten Mitbewohner aber nicht. Weil die Mutter nicht freiwillig ging, alarmierte er die Polizei.

Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu. Dafür hatte sie vom Land ein Schmerzensgeld von 1200 Euro verlangt. Das Oberlandesgericht wies ihre Klage mit dem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 67/15) ab. Weil sie sich geweigert habe, die Wohnung zu verlassen, hätten die Polizisten "unmittelbaren Zwang" anwenden dürfen, um den Platzverweis gegen die Frau durchzusetzen. Die Mutter habe Hausfriedensbruch begangen.

Eine Studenten-WG sei "auf das Zusammenleben regelmäßig jüngerer Erwachsener in einer vergleichbaren Lebenssituation ausgerichtet", betonten die Richter. Der dauerhafte Aufenthalt von Angehörigen einer anderen Generation in den Gemeinschaftsräumen sei deshalb einer Wohngemeinschaft fremd. Zudem suchten die Mitglieder einer WG neue Mitbewohner aus. Das lasse es nicht zu, "einen Mitbewohner durch seine Mutter, und sei es auch nur über einige Tage, auszutauschen".

Laut Gericht hätte der Sohn seiner Mutter lediglich das Betreten der Wohnung gestatten dürfen, um die Haustiere zu versorgen, jedoch keinen dauerhaften Aufenthalt.

(dpa/epd)
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