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Vorstoß der EU-Kommission: Widerstand gegen Hartz IV für Asylbewerber

VON AP-KORRESPONDENT UWE GEPP - zuletzt aktualisiert: 05.04.2009 - 19:12

Frankfurt/Main (RPO). Die EU-Kommission fordert die gleichen Sozialleistungen für Asylbewerber wie für Deutsche - und sorgt damit für aufgeregte Diskussion. Bundesregierung und Unionspolitiker äußerten Bedenken. Die Rechtslage ist zudem unklar.  

Die Bundesregierung hat Bedenken gegen die Forderung der EU-Kommission, Asylbewerbern die gleichen Sozialleistungen wie Deutschen zu gewähren. Das sehe man kritisch, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums am Sonntag. Der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber nannte es nicht akzeptabel, dass Asylbewerber die gleichen Hartz-IV-Leistungen erhalten sollten "wie jemand, der jahrzehntelang Steuern und Sozialabgaben bezahlt hat".

Die EU-Kommission hatte im Dezember eine Richtlinie vorgestellt, die eine weitgehende Gleichbehandlung der materiellen Leistungen für Asylbewerber mit den Sozialleistungen der Mitgliedstaaten an ihre Staatsangehörigen vorsieht. Zudem sollen Asylbewerber schon sechs Monate nach ihrer Einreise in ein Gastland arbeiten dürfen. Derzeit gilt eine Frist von zwölf Monaten.

"Die Bundesregierung sieht den Kommissionsvorschlag insgesamt eher kritisch", erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage. Eine Angleichung der Leistungen an die den eigenen Staatsangehörigen gewährte Sozialhilfe würde die unterschiedliche Behandlung der Asylbewerber innerhalb der EU weiter verstärken. Vielmehr sollten europaweite Standards das Existenzminimum der Asylbewerber sicherstellen und verhindern, dass diese innerhalb Europas einen anderen Staat aufsuchten.

Das Ministerium verwies darauf, dass die Verhandlungen über die Richtlinie der Kommission erst begonnen hätten. Es gebe noch intensiven Beratungsbedarf. "Das gilt auch für Fragen des Arbeitsmarktszugangs."

Laut Bundessozialgericht kein Anspruch auf Hartz IV

Der innenpolitische Sprecher der Konservativen im EU-Parlament (EVP), Weber, sagte "Bild am Sonntag": "Millionen Menschen in Deutschland haben Angst um ihren Arbeitsplatz, und da will die EU Flüchtlinge früher auf den Arbeitsmarkt lassen. Das kann man doch niemandem erklären!" Als Konsequenz aus der Richtlinie bekämen alle Asylbewerber Hartz IV - "mit allen Zusatzleistungen".

Das Bundessozialgericht hat erst Ende vergangenen Jahres entschieden, dass Asylbewerber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Im Richtlinienvorschlag der Kommission wird aber auch darauf hingewiesen, dass die materielle Leistung weiter auch in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen erfolgen kann und dass auch die Unterbringung dazuzählt.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann argumentierte: "Das europäische Vorhaben, die Leistungsansprüche von Asylbewerbern auf das nationale Sozialhilfeniveau anzuheben, ist der falsche Weg." Von der Neuregelung gehe eine Sogwirkung aus: "Je höher die Sozialleistungen in einem Mitgliedsstaat, um so attraktiver wird er für die Asylbewerber innerhalb der EU", sagte der CDU-Politiker der Zeitung. Weber sagte: "Wer die Leistungen für Flüchtlinge so massiv ausweitet, der erzeugt ja neue Anreize, die Heimat zu verlassen."

Regelsatz von 351 Euro

In der Vorlage der EU-Kommission heißt es: "Bei der Berechnung des Betrags der Asylbewerbern zu gewährenden Unterstützung stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Gesamtbetrag, auf den sich die Asylbewerbern im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen belaufen, dem Betrag der Sozialhilfe entspricht, der eigenen Staatsangehörigen gewährt wird, die eine solche Unterstützung beantragt haben. Etwaige diesbezügliche Unterschiede sind zu begründen."

Das Arbeitslosengeld II besteht aus dem Regelsatz, für einen alleinstehenden Erwachsenen sind das zurzeit 351 Euro, und den Wohnkosten. Der Regelsatz für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren wird auf 246 Euro angehoben.

Quelle: AP

 
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