Geldstrafe über 800.000 Mark: Wieder Strafbefehl für "Prügelprinz" Ernst August
zuletzt aktualisiert: 31.05.2001 - 13:07Hannover (rpo). Ernst August Prinz von Hannover und zugleich Eheman von Prinzessin Caroline von Monaco hat wieder Ärger mit der Staatsanwaltschaft. Die in Hannover hat ihm nämlich einen zweiten Strafbefehl zugestellt, weil er eine Fotografin beleidigt und getreten haben soll. Der als "Prügelprinz" bekannte Ernst August hat schon Einspruch eingelegt.
Wie Staatsanwalt Thomas Klinge am Donnerstag in Hannover erklärte, wird dem Welfenchef vorgeworfen, während der Salzburger Festspiele die Fotografin Sabine Breuer zunächst beleidigt zu haben. Er solle sie dann derart heftig gegen den Oberschenkel getreten haben, dass sie Blutergüsse davontrug. Die Geldstrafe wurde auf 800.000 Mark festgesetzt.
Ernst August hat nach Angaben des Staatsanwaltes sofort Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen lassen. Es müsse daher eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Springe durchgeführt werden, zu der der Prinz nicht zwingend selbst erscheinen müsse. Gegen den bereits im Juli 2000 ergangenen Strafbefehl über 1,2 Millionen Mark wegen des Vorwurfs einer heftigen Prügelattacke auf einen deutschen Hotelier in Kenia hatte Ernst August ebenfalls Einspruch eingelegt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Die Akten wegen der Vorwürfe der Beleidigung einer "Bild-Redakteurin" durch den Welfenchef gehen nach Angaben des Staatsanwaltes in den nächsten Tagen an das Amtsgericht Springe.
Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. war bereits zuvor als "Prügelprinz" in die Schlagzeilen geraten, nachdem er im Januar 1998 vor seinem Hausgut Calenberg bei Hannover einen Kameramann mit einem Regenschirm krankenhausreif geschlagen hatte. Für diese Attacke musste der Prinz 15.000 Mark Schmerzensgeld an den Fotografen und 90.000 Mark für die Einstellung des Verfahrens zahlen.
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