Interview: Michael Baurmann "Das ist doch Realsatire"

Düsseldorf · Der Senatsvorsitzende der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf kritisiert die NRW-Landesregierung wegen ihres neuen Hochschulzukunftsgesetzes. Es sieht vor, dass die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen abgeschafft wird.

Ein Passus im neuen NRW-Hochschulgesetz, das zum Beginn des laufenden Semesters in Kraft getreten ist, ruft bei den Professoren Unmut und bei den Studenten Verunsicherung hervor. Michael Baurmann, Professor für Soziologie an der Heine-Universität Düsseldorf, äußert seine Bedenken.

Von der Aufhebung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen sind alle Fakultäten betroffen. In der Praxis ist es aber doch so, dass etwa in den Naturwissenschaften kein Student es sich wird leisten können, den Lehrveranstaltungen fernzubleiben, weil das Wissen dort überwiegend in Labors vermittelt wird.

Baurmann In der Tat ist die Aufhebung der Anwesenheitspflicht für unterschiedliche Fakultäten unterschiedlich relevant. An der Heine-Universität in Düsseldorf ist besonders die Philosophische Fakultät betroffen. Denn wir haben ein, wie ich finde, sehr intelligentes System, das jetzt auf dem Spiel steht. Hinter der Anwesenheitspflicht verbirgt sich die Idee, dass Studenten Leistungen erbringen können, die nicht benotet werden, aber aktive Teilnahme voraussetzen. Damit werden die Prüfungen entlastet. Was das Ministerium jetzt will, klingt zunächst wie eine Erleichterung für die Studenten. In Wirklichkeit aber bedeutet es, dass die Prüfungen schwieriger werden, weil keine Leistungen mehr vorab erbracht werden können.

Ihr Institut ist in besonderer Weise von der Neuerung im Hochschulzukunftsgesetz betroffen, weil der von Ihnen konzipierte, preisgekrönte Bachelor-Studiengang Sozialwissenschaften nun Makulatur ist.

Baurmann Hannelore Kraft, damals noch Wissenschaftsministerin, hat seinerzeit auf verschiedenen Veranstaltungen unseren Studiengang als besonders gut hervorgehoben, weil wir Pioniere waren. Jetzt kommen aus dem Wissenschaftsministerium der NRW-Ministerpräsidentin Anforderungen, die unseren Studiengang in Frage stellen. Wir packen eben nicht alles in die Prüfung, sondern die Studenten können über ihre Beteiligung an Lehrveranstaltungen auch Leistungen erbringen, die nicht benotet werden, und zusätzlich Prüfungen absolvieren - das ist ein gemischtes System. Außerdem ermöglicht unser System eine viel größere Wahlfreiheit. Wir sind nicht verschult.

Im neuen Gesetz sind Ausnahmen festgelegt, in denen die Anwesenheit verlangt werden darf: Exkursionen, Sprachkurse, Praktika, praktische Übungen und "vergleichbare Lehrveranstaltungen". Sobald aber Fachwissen vermittelt wird und nicht "Einübung in den wissenschaftlichen Diskurs" auf dem Programm steht, gibt es keine Anwesenheitspflicht.

Baurmann Das ist doch eine Realsatire! Wie kann es eine Einübung in den wissenschaftlichen Diskurs geben, ohne dass gleichzeitig Fachwissen vermittelt wird? Das ist total grotesk. Wir haben seit zwölf Jahren einen hervorragenden Studiengang, der in Rankings bundesweit immer oben stand. Wir haben jedes Jahr mehr als 2000 Bewerbungen für diesen Studiengang. Gutachter haben ihn mit Bestnoten akkreditiert. Und jetzt kommen Leute aus dem Ministerium, die nicht ein einziges Mal bei uns waren, und verfügen von ihrem Sessel aus, was gut und was schlecht ist. Das ist unglaublich ärgerlich und zeigt den Geist dieses neuen Hochschulgesetzes entgegen dem, was das Ministerium verbreitet, nämlich dass die Autonomie der Hochschule respektiert werde. Da wird hineinregiert bis in Kleinigkeiten.

Jetzt ist doch wohl zu erwarten, dass die Sprechstunden der Professoren überlaufen sein werden, weil jeder, der ein paar Veranstaltungen versäumt hat, wichtige Informationen für die Prüfung einholen will.

Baurmann Ich hoffe noch immer, dass die Neuerungen nicht so drastisch ausfallen wie befürchtet. Die Frage ist: Wird eine verpflichtende Teilnahme generell abgeschafft? Wenn das alles so kommen wird, dann wird genau das passieren, was Sie sagen. Aber es gibt noch Interpretationsspielräume, und man muss abwarten, wie das genau umzusetzen ist.

Halten wir dem Ministerium einmal zugute, dass es ihm auch um eine Erweiterung der akademischen Freiheit ging: Ist es nicht in der Tat sinnvoll, im Zeitalter von E-Learning und anderen elektronischen Hilfen die Art der Wissensaneignung mehr ins Belieben der Studenten zu stellen?

Baurmann Aber warum überlässt man das nicht den Universitäten? Ich habe Kollegen, die sagen: Ich stelle den Studenten alles frei. Andere meinen, dass man das in einem Studiengang verbindlicher regeln sollte. Warum muss das vom Ministerium zentral angeordnet werden?

Haben Sie die Hoffnung, dass die Regelung zur Anwesenheitspflicht aus dem Gesetz herausgenommen wird?

Baurmann Hoffnung setze ich darauf, dass wir klären können, wie die Regelungen im Einzelnen gemeint sind, und dass wir dann wenigstens noch einige Spielräume behalten, in denen wir unser Wissen und unsere Erfahrungen zugunsten guter Lehre eigenverantwortlich umsetzen können.

Bertram Müller führte das Interview.

(RP)
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