Bologna Der Ärger mit der Anerkennung

Bologna · Italien sollte es sein, da war Dominik Heuß sicher. Der Lehramtsstudent mit den Fächern Sport und Englisch studiert an der Universität Würzburg. Ein Jahr in Bologna klang für ihn verlockend. Sprachkenntnisse verbessern, kultureller Austausch, internationale Erfahrung: Euphorisch begann der 25-Jährige die Vorbereitung seines Auslandsaufenthaltes rund ein Jahr im Voraus. Schon bald sah er sich einem großem Papierstapel gegenüber. Wer in einem anderen Land studiert, seine Studienleistungen aber zu Hause anrechnen lassen will, muss einiges beachten.

Um keine Probleme zu bekommen, ist es wichtig, bereits bei der Planung des Auslandsaufenthalts Kontakt mit den Stellen aufzunehmen, die später die Anerkennung regeln, rät Bastian von Jarzebowski vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Oft sind das Erasmus-Büros oder International Offices. Sie können zu Beginn erklären, welche Studienleistungen anerkannt werden und in welcher Form sie nachzuweisen sind.

Für die Anerkennung ist es zudem hilfreich, wenn der Studiengang im Ausland dem zu Hause ähnlich ist. Gut ist auch, mit ehemaligen Erasmus- und Austauschstudenten zu sprechen, um die passende Universität und Stadt zu finden, sagt Claudia Wernthaler, Erasmus-Koordinatorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nachdem man sich für eine Gasthochschule entschieden hat, kommt der komplizierte Teil: Welche Kurse belege ich? Einige Institutionen verfügen über eine Datenbank, in der die bisher an der Hochschule erfolgten Anerkennungen von Studienleistungen abgefragt werden können, so von Jarzebowski.

Dann laden Studenten sich auf der Internetseite der Gastuniversität die Kursbeschreibungen herunter und vergleichen sie mit den Lehrveranstaltungen des Heimatstudiengangs. Es lohnt sich, einen Blick auf die Creditpoints zu werfen. Denn für manche Universitäten ist es wichtig, dass die Kurse an der Gasthochschule keine geringere Anzahl Punkte haben.

Dominik Heuß hat sich etwa fünf Monate vor Beginn seines Aufenthalts überlegt, welche Seminare er belegen möchte, hat sich die Curricula besorgt und mit den zuständigen Dozenten gesprochen. Dann hat er mit seiner Heimatuni und der Gasthochschule nach der Kurswahl ein Learning Agreement unterzeichnet. Es wurde festgehalten, welche Kurse er belegt, welche Sprachkenntnisse er besitzt und welche Personen an den Hochschulen für ihn zuständig sind. Nicht selten gibt es Schwierigkeiten bei der Anrechnung. Heuß kennt das. Bei einem der Kurse, die er gerade belegt, ist er nicht sicher, ob er anerkannt wird. Denn in Heuß' Studiengang an der Uni Würzburg kommt der Kurs im Lehrplan nicht vor. Erst wenn er den Kurs beendet hat, wird entschieden. "Sammelt alle Dokumente. Dazu gehören auch Notizen aus dem Unterricht", rät Heuß.

Studenten sind bei der Anrechnung ihrer Credits in der Informationspflicht gegenüber der Heimatuniversität. Das heißt, sie müssen nachweisen können, was sie gelernt und in den Lehrveranstaltungen gemacht haben. Wichtig ist deshalb, Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise, Learning Agreement, Modulbeschreibungen und Notenspiegel sorgfältig aufzubewahren. Bei Fragen nimmt man möglichst rasch mit der Heimat-Uni Kontakt auf.

Hilft das alles nichts, können sich Studenten auf die Lissabon-Konvention berufen. Sie besagt, dass die Hochschule im Falle einer Nichtanerkennung einen wesentlichen Unterschied zur geforderten Leistung im Heimatstudiengang nachweisen muss. Außerdem können Studenten auf die Erasmus Charta für Hochschulbildung verweisen. Denn mit der Teilnahme am Erasmus-Plus-Programm verpflichten sich die Hochschulen, die gesammelten Creditpoints im Rahmen des Mobilitätsprogramms vollständig anzuerkennen.

(dpa)
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