Köln Exmatrikulation nicht sofort notwendig

Köln · Wer in den Job startet und gleichzeitig noch eingeschriebener Student ist, muss sich nicht sofort exmatrikulieren. Darauf weist Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln hin. Oft warten Studenten zum Beispiel noch auf das Ergebnis ihrer Abschlussarbeit, wenn sie in den Beruf einsteigen.

"Es ist weder arbeitsrechtlich noch hochschulrechtlich verboten, in Vollzeit zu arbeiten und gleichzeitig noch immatrikuliert zu sein", erklärt Birnbaum. Allerdings sollten Studenten den neuen Status ihrer Krankenkasse melden.

(dpa)
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