Köln Geschenkt gibt's nichts

Köln · Mit Bafög finanzieren viele junge Leute Teile von Studium oder Ausbildung. Fünf Jahre später will der Staat bis zu 10.000 Euro davon zurück.

44.100 Euro. Mehr Bafög gibt es zurzeit nicht. Der Höchstsatz liegt nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei 735 Euro pro Monat, die maximale Dauer sind in der Regel 60 Monate. Doch das bedeutet nicht, dass Bafög-Empfänger mit gut 40.000 Euro Schulden ins Berufsleben starten. "Bafög wird zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gezahlt", sagt Bernhard Börsel, Experte beim Deutschen Studentenwerk in Berlin. Und wenn es an die Rückzahlung geht, ist der Betrag gedeckelt: Maximal 10.000 Euro müssen an das Bundesverwaltungsamt überwiesen werden, längstens über 20 Jahre - wenn die Förderung nach dem 28. Februar 2001 begonnen hat.

Zurückzahlen müssen alle, die als Studenten Bafög bezogen haben und an einer Hochschule, einer höheren Fachschule oder einer Akademie eingeschrieben waren. Derzeit sind das rund 500.000 Menschen. Ähnlich verhält es sich beim Meister-Bafög, nur das Schüler-Bafög wird als sogenannter Vollzuschuss gewährt - ganz ohne Rückzahlung also. Die Studentenwerke zahlen das Geld für eine Höchstdauer. Sie richtet sich nach der Regelstudienzeit, die in der Studien- oder Prüfungsordnung des jeweiligen Studienfachs festgelegt ist.

Nach den Prüfungen ist aber erstmal Ruhe. Niemand muss direkt mit der Abschlussfeier die erste Rate abstottern: Erst viereinhalb Jahre nach Ende des ersten Studiums, also meist nach dem Bachelor-Examen, bekommen die Absolventen einen Brief aus Köln: Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist in Deutschland die Zentrale für die Rückzahlung des zinslosen Darlehens.

"Und das kann auch schon das erste Problem sein", sagt der dortige Bafög-Experte Thorsten Rolfes. Denn nicht selten sind die Studierenden unbekannt verzogen. "Wenn wir sie erst ermitteln müssen, fällt gleich eine Gebühr von 25 Euro an", sagt er. Darum rät er Bafög-Empfängern, das Amt immer über die aktuelle Adresse zu informieren. Gegen den Feststellungsbescheid können die Empfänger einen Monat lang Widerspruch einlegen. Machen sie das nicht, ist er gültig. "Die Absolventen sollten vom Bafög-Antrag an alle ihre Bescheide abheften und die Darlehenssumme überprüfen, wenn der Brief kommt". Und dann gibt es verschiedene Varianten, das Geld zurückzuzahlen. Am günstigsten fährt, wer die maximal 10.000 Euro auf einen Schlag zurückzahlen kann. Denn dann gewährt das BVA einen Nachlass von 28,5 Prozent. "Auch bei kleineren Beträgen wird in 500-Euro-Schritten ein Nachlass gewährt. Der Tilgungsplan und ein Angebot zur vorzeitigen Tilgung liegen dem Feststellungsbescheid bei", so Rolfes.

Wer sich aufgrund seiner Einkommenssituation für eine Rückzahlung in Raten entscheidet, hat dafür bis zu 20, in besonderen Fällen sogar bis zu 30 Jahre Zeit. Arbeitslosigkeit, ein geringes Einkommen oder Kinder sind mögliche Gründe, aus denen ein Bafög-Empfänger die Zahlungen für einen befristeten Zeitraum aussetzen oder reduzieren kann. Wer in Insolvenz gehen muss, ist zudem verpflichtet, das Bundesverwaltungsamt in die Gläubigerliste aufzunehmen.

Normalerweise verlangt das Amt Raten von 105 Euro pro Monat - 315 Euro im Quartal also. Wer mit seinen Zahlungen in Verzug ist, muss sich auf deftige Verzugszinsen einstellen. "Dann werden sechs Prozent Zinsen fällig, und zwar auf die Gesamtschuld des Darlehens", sagt Rolfes.

(dpa)
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