Köln Kein Recht auf englisches Zeugnis an Unis

Köln · Studenten an deutschen Universitäten haben keinen Anspruch auf ein englisches Abschlusszeugnis. Darauf weist Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln hin. Auch wenn ein Student zum Beispiel das Fach Englisch studiert habe, leite sich daraus kein Recht auf ein Zeugnis in englischer Sprache ab.

Manche Unis bieten allerdings ein Zusatzzeugnis auf Englisch an. Es hilft besonders Studenten, die sich im Ausland auf einen Job bewerben möchten.

(dpa)
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