Keine GEZ-Gebühr für Computer im Arbeitszimmer

Für internetfähige Computer im häuslichen Arbeitszimmer muss keine Rundfunkgebühr bezahlt werden. Sind in der Wohnung bereits Rundfunkgeräte angemeldet, können die Computer als Zweitgeräte gebührenfrei genutzt werden.

Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in drei Fällen (Az.: 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11). Die drei Kläger nutzten einen Teil ihrer Wohnung für ihre freiberufliche Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügten sie über einen internetfähigen Computer. In den anderen privaten Räumen waren Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die auch Rundfunkgebühren gezahlt wurden. Die Kläger beriefen sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte. Die Richter gaben ihnen recht.

(RP)
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