Düsseldorf Neue Bafög-Regelung hilft Master-Studenten

Düsseldorf · Wer dem Bachelor-Abschluss ein Masterstudium folgen lassen will, musste bislang eine mehrmonatige finanzielle Durststrecke überwinden. Jetzt genügt eine vorläufige Einschreibung in den Master, um Bafög zu bekommen.

Nach dem Semester ist vor dem Semester: Wer im Winter ein Studium beginnt oder aufgrund veränderter finanzieller Lebensumstände künftig Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hat, sollte jetzt zur Tat schreiten. Denn vor das Bafög - so lautet die Abkürzung jenes Gesetzes - haben die Götter eine bürokratische Hürde gesetzt. Der Hindernislauf lässt sich meistern, wenn man die Regeln kennt (siehe Kasten rechts neben diesem Bericht). Es gibt auch eine Neuerung - und Änderungen, die erst im Herbst nächsten Jahres in Kraft treten. Doch der Reihe nach.

Master-Studium Bislang endete für Bachelor-Studenten die Förderung zum Ende desjenigen Monats, in dem sie die letzte Prüfung abgelegt hatten. Wer einen Master-Abschluss folgen lassen wollte, musste sich auf eine mehrmonatige finanzielle Durststrecke gefasst machen. Denn das Master-Bafög gab es erst nach endgültiger Einschreibung in den neuen Studiengang. Die aber war erst möglich, wenn das Bachelor-Zeugnis ausgestellt war - und das ließ in der Regel Monate auf sich warten. Auf Antrag wurde lediglich ein Wartemonat gefördert. Neuerdings genügt eine vorläufige Einschreibung, um an Bafög-Mittel zu gelangen. Das gilt allerdings nur für Studenten, die ihren Master-Abschluss an derselben Uni anstreben, an der sie ihr Bachelor-Studium abgeschlossen haben. Bei einem Wechsel der Uni hilft die neue Regelung vorerst nicht. Erst ab August 2016 ist vorgesehen, dass das Bafög noch bis zu zwei Monate nach der letzten Bachelor-Prüfung gezahlt wird.

Mehr Bafög ab Herbst 2016 Zurzeit beträgt die Maximalförderung nach den Richtlinien des Ausbildungsgesetzes 670 Euro, der Regelbedarf ist auf 597 Euro festgelegt. Im Herbst 2016 werden die Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben. Das bedeutet eine Maximalförderung von dann 735 Euro und einen Regelbedarf von 649 Euro. All diese Sätze gelten für Studierende, die nicht mehr daheim wohnen. Für diejenigen, die bei ihren Eltern leben, beträgt der Regelbedarf vom Herbst 2016 an 451 statt bislang 422 Euro, die Maximalförderung 537 statt 495 Euro. Zugleich gelten ab Herbst 2016 neue Freibeträge vom Einkommen der Eltern. Davon und vom Einkommen des Studierenden werden Bafög-Freibeträge abgezogen, die vom Familienstand der Eltern, der Zahl der Geschwister und deren Ausbildungsart und von Unterhaltszahlungen der Großeltern und dergleichen abhängen. Näheres dazu findet sich im Internet unter: www.studentenwerke.de/bafoeg

Wer kann Bafög bekommen? Bafög bekommen in der Regel deutsche Studierende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Davon gibt es einige Ausnahmen - zum Beispiel Studierende, die eigene Kinder erziehen. Wer vor Vollendung des 35. Lebensjahrs ein Master-Studium beginnt, kann ebenfalls Bafög erhalten. Nach der Zwischenprüfung oder dem vierten Fachsemester muss dem Amt für Ausbildungsförderung ein Leistungsnachweis vorgelegt werden - als Voraussetzung weiterer Förderung. Doch Achtung: Nach dem Abschluss eines Diplom-, Staatsexamens-, Magister- oder Masterstudiengangs ist keine weitere Bafög-Förderung mehr möglich. Ein Master-Studiengang ist förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen werden nicht ohne Weiteres gefördert. Auch beim Wechsel der Fachrichtung wird das neue Studium innerhalb der Regelstudienzeit gefördert. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wechsel aus einem wichtigen Grund, etwa einem ernsthaften Neigungswandel, und spätestens bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt.

Halb Geschenk, halb Darlehen Der Bund wendet für das Bafög pro Jahr 3,1 Milliarden Euro auf. Studierenden gewährt er die Förderung in der Regel je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10 000 Euro zurückzahlen - das gilt zumindest für all jene, die nach dem 28. März 2001 ihr Studium begonnen haben. Im Sommersemester 2012 bekamen 24 Prozent aller Studierenden in Deutschland zur Sicherung ihres Lebensunterhalts eine Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Eingeführt wurde die Bafög-Förderung im Jahr 1971 - mit dem parteienübergreifenden Ziel, sowohl Chancengleichheit zu schaffen als auch Begabungsreserven zu mobilisieren.

(RP)
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