Düsseldorf/Duisburg Nicht mal Mindestlohn für Lehrbeauftragte

Düsseldorf/Duisburg · Externe Dozenten an deutschen Hochschulen bekommen oft weniger als 8,50 Euro pro Unterrichtsstunde.

Sie sind oft hoch qualifiziert und vermitteln wertvolles Wissen. Ohne sie würde der Lehrbetrieb an vielen Hochschulen nicht im gewünschten Maße funktionieren. Die Rede ist von Lehrbeauftragten. 94 000 Menschen sind derzeit mit einem Lehrauftrag an deutschen Hochschulen versehen. Die Bezahlung ist oft unzureichend, der Arbeitsaufwand umso größer.

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Doch Ausnahmen bestätigen weiterhin die Regel. So gilt der Mindestlohn beispielsweise nicht für externe Lehrbeauftragte an den Universitäten, da sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität stehen. Würde man die Vor- und Nachbereitungszeit der Lehrveranstaltungen, die Betreuung der Studenten sowie Hausarbeitskorrekturen und Prüfungen mit einbeziehen, kämen viele Lehrbeauftragte auf nicht einmal 8,50 Euro pro Unterrichtsstunde, kritisiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Joachim Tomesch von der Heine- Universität Düsseldorf streitet ab, dass Lehrbeauftragte an seiner Universität einen großen Teil der Lehre übernehmen. "Sie werden nur dort eingesetzt, wo die Universität kurzfristig Kapazitätsengpässe sieht", sagt der Pressesprecher. Vor allem bei der Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs sei die Universität Düsseldorf allerdings auf externe Lehrbeauftragte angewiesen gewesen. Ihre Vergütung liegt zwischen 25 und 70 Euro. Wie viel der Einzelne bekommt, hängt von seiner persönlichen Qualifikation und dem jeweiligen Lehrauftrag ab. Die Zahlen seien "fix und nicht verhandelbar", sagt Tomesch und fügt hinzu: "Die Obergrenze für den Einsatz eines Lehrbeauftragten liegt bei zehn Semesterwochenstunden, im Normalfall sind es aber vier bis fünf."

An der Universität Duisburg-Essen werden Lehrbeauftragte ebenfalls entsprechend ihrer Qualifikation, der Bedeutung der vorgesehenen Lehrveranstaltung und der damit verbundenen Belastung unterschiedlich entlohnt. Denn "Lehrauftrag ist nicht gleich Lehrauftrag", sagt Beate Kostka, Leiterin der Pressestelle der Uni Duisburg-Essen. An ihrer Hochschule erhalten Lehrbeauftragte, die "besondere Aufgaben" übernehmen, zwischen 24 und 40 Euro pro Einzelstunde. Freiberufler, die Lehraufgaben wie Professoren wahrnehmen, bekommen zwischen 40 und 60 Euro. Lehrbeauftragte, deren Lehrveranstaltungen eine "besondere Bedeutung" haben, bekommen 58 bis 80 Euro. Doch das ist schon die Spitze. Alle anderen Lehrbeauftragten müssen sich mit einer Vergütung zwischen 18 und 30 Euro begnügen. Pro Semester beschäftigt die Uni Duisburg-Essen 700 Lehrbeauftragte, die zusammen 1000 Lehrveranstaltungen mit einem zeitlichen Umfang von rund 2500 Semesterwochenstunden anbieten.

Blickt man zur Fachhochschule Dortmund, zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch dort wird die Lehrauftragsvergütung nach geleisteter Einzelstunde berechnet. Es gibt drei Stufen, die je nach Qualifikation der Lehrenden unterschiedlich vergütet werden. Für die erste Stufe (25 Euro pro Semesterwochenstunde) muss der Lehrbeauftragte mindestens einen Bachelorabschluss vorweisen, ab der zweiten Stufe (35 Euro) ist bereits ein Masterabschluss nötig. Promovierte Hochschulabsolventen können in die dritte Stufe (40 Euro) eingeteilt werden. Dafür ist allerdings auch die "Übernahme von Lehraufgaben, die eine besondere Bedeutung haben oder mit einer besonderen Belastung verbunden sind", notwendig. Eine Besserung der finanziellen Situation der Lehrbeauftragten ist derzeit nicht in Sicht. Um dies zu ändern, müsste die Grundfinanzierung der Hochschulen spürbar erhöht werden. Das erscheint aber nur dann realisierbar, wenn der Bund das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen kippt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft initiierte im Jahr 2014 einen bundesweiten Aktionstag, um auf die zum Teil prekäre Arbeits- und Lebenssituation der Lehrbeauftragten aufmerksam zu machen.

(RP)
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