Düsseldorf Pflichtpraktikum: Frühzeitig über Anforderungen erkundigen

Düsseldorf · Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW klärt darüber auf, was man bei Praktika beachten sollte.

Praktika helfen, Erfahrungen im gewählten Berufsbereich zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. In vielen Studiengängen sind sie deshalb Pflicht. Damit die Universität den Ausflug in die Praxis aber auch anerkennt, müssen Studierende die Anforderungen dafür genau kennen. Gerade bei den Pflichtpraktika ist es wichtig, dass sich Studierende frühzeitig beim Prüfungsamt erkundigen, welche Anforderungen ihr Praktikum erfüllen muss. Die Voraussetzungen legt jede Hochschule oder Universität individuell fest. Sie können sich also stark unterscheiden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem neuen Ratgeber "Chance Praktikum". Entspricht das Praktikum nicht den Vorgaben, erkennt die Hochschule die absolvierte Zeit im schlimmsten Fall nicht an. Die Hochschule braucht in der Regel einen Nachweis - zunächst den Praktikantenvertrag sowie im Anschluss an das Praktikum eine Bestätigung oder ein Zeugnis des Unternehmens. Häufig müssen Studierende zusätzlich einen Praktikumsbericht schreiben, in dem sie ihre Aufgaben und Erfahrungen festhalten. Tipp der Verbraucherschützer: Wer bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in seinem Fachbereich hat oder anders praktische Erfahrungen gesammelt hat, kann sich diese unter Umständen anrechnen lassen. Mitunter wird Studierenden dann sogar das Pflichtpraktikum erlassen. Sie sollten sich dafür an das Prüfungsamt der Hochschule wenden.

Info Verbraucherzentrale NRW: Chance Praktikum - Organisation, Recht, Finanzierung, 176 Seiten, 9,90 Euro; Online: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de

(dpa)
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