Bochum Urlaubssemester: Kein Anspruch auf Bafög

Bochum · Nehmen Studenten ein Urlaubssemester, haben sie für diese Zeit keinen Anspruch auf Bafög. Darauf macht die Zeitschrift "Unicum" aufmerksam. Um Ärger mit dem Bafög-Amt zu vermeiden, sollten sie es informieren, sobald die Auszeit genehmigt wurde, ergänzt Georg Schlanzke vom Deutschen Studentenwerk.

Bei der Rückkehr an die Uni beantragen sie die staatliche Leistung erneut. Wer während des Urlaubssemesters an einer ausländischen Universität studiert, hat jedoch möglicherweise Anspruch auf Auslands-Bafög. Das beantragen Studierende sechs Monate vor dem Start des Auslandssemesters.

(DPA-TMN)
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