Karlsruhe Verfassungsgericht entscheidet über Numerus Clausus

Karlsruhe · Bereits am Dienstag, 19. Dezember, verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über den Numerus Clausus im Studienfach Medizin. Bislang müssen Interessenten ein sehr gutes Abiturzeugnis vorlegen, um ein Medizinstudium beginnen zu dürfen.

Immer wieder klagen potenzielle Studenten gegen diese Regel, weil sie sich in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt sehen. Anfang Oktober hatte der Erste Senat des Verfassungsgerichts in Karlsruhe über einige dieser Beschwerden verhandelt. Sollte das Gericht den Numerus Clausus kippen, werden weitreichende Folgen für die Vergabe von Studienplätzen in Deutschland erwartet. Für die Vergabe von Plätzen mit Numerus clausus etwa im Medizinstudium ist die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.

(her)
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