Angemessene Bewertung Wenn Eltern Schulnoten anfechten

Düsseldorf · Am 1. Februar bekommen die Schüler in Nordrhein-Westfalen ihre Halbjahreszeugnisse. Die Rechtsanwältin und Mediatorin Simone Pietsch erklärt, was Eltern tun können, wenn sie Noten ihres Kind für ungerecht halten.

Was tun bei schlechten Noten?
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Foto: dpa, Michael Löwa

Seit 15 Jahren arbeitet Simone Pietsch als Anwältin und hat als Spezialisten für Bildungs- und Schulrecht. Im Gespräch mit der Stiftung Warentest berichtet sie, dass sie schon etliche Fälle erlebt hat, in denen Eltern die Noten ihrer Kinder für ungerechtfertigt hielten. Da die Noten oft für die Wahl der weiterführenden Schule von entscheidender Bedeutung sind, wird die Frage nach der angemessenen Benotung häufig zum Streitthema zwischen Eltern und Lehrer — und zur Belastung für die Schüler.

Um den Streit nicht eskalieren oder gar vor Gericht enden zu lassen, empfiehlt Pietsch zunächst ein klärendes Gespräch zwischen den Eltern und den Pädagogen, vorausgesetzt das Kind stimmt zu. Beide Seiten müssten bedenken, dass eine Note eine "subjektive Wahrnehmung" sei, bei der auch der Vergleich zugrunde gelegt werden müsse.

Das Zustandekommen der Note muss nachprüfbar sein

Ob und inwieweit Eltern die Noten beanstanden sollten, hängt maßgeblich von der Bedeutung des Zeugnisses für die weitere schulische Laufbahn ab. Grundsätzlich lassen sich aber alle Noten anfechten. So ist auch das Halbjahreszeugnis wichtig für die Versetzung am Ende des Schuljahres. Die Bewertung der nach der Hälfte des Schuljahres erbrachten Leistung fließt schließlich in die finale Benotung im Sommer ein.

Eltern sollten sich in jedem Fall schlau machen, wie sich die Note zusammensetzt, also welchen Anteil Kriterien wie mündliche Mitarbeit, Tests oder Referate an der Note haben. Über die Gewichtung dieser anderen Faktoren im Bilde zu sein, kann beim Gespräch mit Lehrer von Nutzen sein.

Simone Pietsch weist in dem Gespräch mit der Stiftung Warentest auch darauf hin, dass Schulen verpflichtet sind, das Zustandekommen einer Note transparent und nachprüfbar zu machen. Auf Wunsch könnten sich die Eltern die Protokolle von Notenkonferenzen aushändigen lassen.

Anfechtbarkeit bei offensichtlichen Fehlern

Auf Schulrecht spezialisierte Anwälte gleichen die Protokolle dann mit dem Zeugnis ab und prüfen nach, ob Fehler gemacht wurden. Diese können beispielsweise darin bestehen, dass Referate nicht berücksichtigt wurden oder dass gar keine verbindliche Regelungen zur Gewichtung der einzelnen Kriterien existieren. Bei Fehlern oder offenkundigen Versäumnissen der Schule sei dann auch die Note anfechtbar, so Pietsch.

Eine erneute Bewertung und Notenvergabe kann bei festgestellten Fehlern gerichtlich durchgesetzt werden. Sind die Fehler klar erkennbar, einigten sich Eltern und Lehre aber meistens außergerichtlich und häufig zugunsten der Schüler. Trotzdem warnt Simone Pietsch davor, vorschnell Noten anzufechten oder gar gerichtlich vorzugehen, da das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler sehr stark darunter leidet.

(anch/rm)
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