Münster Wunschstudiengang trotz schlechter Leistungen

Münster · Schwacher Abitur-Durchschnitt, beim Auswahltest durchgefallen: Mit dem Anwalt kann sich manch einer dennoch ins Studium klagen.

Abi, Hochschulbewerbung, ein paar Ablehnungen, eine Zusage - so sieht bei vielen der Weg zum Studium aus. Doch was, wenn nur Absagen kommen? Für manche ist der Weg zum Traumberuf schon nach der Schule vorbei. Man kann es erneut probieren, warten, sich umorientieren - oder klagen. Denn theoretisch hat laut Grundgesetz jeder das Recht, seinen Beruf frei zu wählen und ein entsprechendes Studium aufzunehmen.

"Studienfreiheit heißt, dass sich jeder aussuchen kann, an welcher Uni er studieren will", erklärt Rechtsanwältin Mechtild Düsing Artikel 12 des Grundgesetzes. Bewerber brauchen nur einen entsprechenden Schulabschluss und die Hochschulen müssen genügend Plätze haben. Hier liegt der Ansatzpunkt für eine Klage. "Es gibt einen Anspruch auf Ausschöpfung der Studienplatzkapazität bis zur Grenze der Belastbarkeit", erklärt Düsing. Heißt: Die Hochschulen müssen so viele Studenten aufnehmen, wie es aufgrund ihrer Ausstattung möglich ist. Wie viele das sind, ermitteln die Universitäten durch Kapazitätsberechnungen. Ist die Berechnung falsch und die Uni hat weniger Plätze angegeben als möglich wären, können Abiturienten auf einen der unbesetzten Plätze klagen. Am Anfang steht dafür die reguläre Bewerbung auf den gewünschten Studiengang. Die ist zwar nicht in allen Bundesländern Voraussetzung für eine Klage. "Wir empfehlen das aber immer", sagt Rechtsanwalt Phillip Verenkotte, der sich auf Studienplatzklagen spezialisiert hat. Denn viele Verwaltungsgerichte werten die Bewerbung positiv, als Zeichen dafür, dass man sich ernsthaft um einen Studienplatz bemüht hat, sagt der Anwalt. Nach der Bewerbung folgt ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität. Hier gibt es Fristen zu beachten, und die sind von Universität zu Universität verschieden. Manchmal ist die Frist schon abgelaufen, bevor der Bewerber überhaupt eine Ablehnung für den Studienplatz erhalten hat. Ist der Antrag eingereicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Er wird angenommen oder abgelehnt. "Fast alle Anträge scheitern", sagt Rechtsanwalt Verenkotte. Dann kommt die Klage. Ab hier müssen sich Bewerber ernsthaft überlegen, ob sie sich einen Anwalt nehmen. Wer es ohne Anwalt versuchen möchte, kann sich bei den Studierendenvertretungen einiger Unis beraten lassen. Marcel Zentel arbeitet bei der Hochschulberatung des Asta an der TU Berlin. Er hat die Erfahrung gemacht, dass Klagen auch auf eigene Faust erfolgreich sein können.

An der TU gibt es Kurse, bei denen sich Interessenten informieren können. Die Klage-Kosten variieren, eine Pauschale gibt es nicht. Für Berlin nennt Zentel für den Anfang in der Regel etwa 200 Euro Gerichtskosten plus knapp 500 Euro, wenn die Uni sich von einem Anwalt vertreten lässt.

(dpa)
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