Schutzschild gegen Trickbetrüger Kostenlose Rechtsberatung für Studenten
Als Nathalie letztes Jahr im Februar von der Universität nach Hause kam, fand sie einen Brief vom Anwalt in ihrem Postkasten. Die 25-jährige Geschichtsstudentin aus Köln konnte es erst gar nicht fassen, als sie in dem Schreiben las, sie müsste rund 900 Euro für illegale Downloads bezahlen. Die Studentin hatte weder Lieder im Netz heruntergeladen, noch genügend Geld, um die geforderte Summe zu begleichen.
Glücklicherweise wusste die 25-Jährige, dass ein Anwalt in Kooperation mit dem Sozialreferat der Universität Köln eine kostenlose Rechtsberatung für Studierende mit derartigen Fällen anbietet. "Die Beratung hat mir sehr geholfen. Ich habe alles mit dem Anwalt besprochen und er hat mir versichert, dass ich auf die Forderung nicht eingehen muss", sagt Nathalie. Auch an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf können Studierende eine kostenlose Rechtshilfe in Anspruch nehmen. Der Anwalt Clemens Grebe, der auch die Beratung an der Universität Köln mit ins Leben gerufen hat, hilft Studenten mit den unterschiedlichsten Fragen weiter. Egal, ob es sich um Probleme bei Miets- und Arbeitsverträgen oder mit dem Bafög-Antrag handelt, Clemens Grebe berät die Studenten ausführlich. "Ich lasse mir immer erst die Situation schildern. Dann schätze ich ein, was für mich als Anwalt relevant ist und lege mit den Studenten fest, welche Schritte notwendig sind", erklärt der Kölner Rechtsanwalt.
Häufig bekommt Grebe in seiner Sprechstunde auch Fragen zum Thema Exmatrikulation gestellt. "Wenn jemand zum dritten Mal durch eine entscheidende Prüfung fällt und der Ausschluss aus der Uni bevorsteht, kann man eventuell helfen", sagt Grebe. Der Rechtsanwalt prüft zum Beispiel, ob die Prüfungssituation angemessen war oder ob auch wirklich nur der zulässige Stoff abgefragt wurde. In Einzelfällen kann ein Beratungstermin beim Anwalt Studenten vor einer Exmatrikulation bewahren.
Clemens Grebe hilft aber auch bei Fällen weiter, die nicht unbedingt mit dem Thema Uni zu tun haben. "Manche Studenten sind sich unsicher, welche Jobs sie annehmen dürfen oder welche Rechte ihnen auf der Arbeit zustehen", sagt der Anwalt. Es erstaunt ihn immer wieder, wie viele nicht wissen, dass man zum Beispiel als studentische Hilfskraft auch das Recht auf Urlaubszeiten hat.
In erster Linie geht es Grebe mit seiner Beratung darum, den Studierenden in unklaren Fällen weiterzuhelfen. "Oft wissen die jungen Leute nicht, welche Rechte sie haben oder an wen sie sich wenden können", meint der Anwalt. Er freut sich, dass er die Studenten im Alltag unterstützen kann. Zwischen zwölf und 15 Sprechstundentermine werden alle zwei Wochen bei ihm vergeben. "Die Beratung ist eine lebendige Angelegenheit, die mir auch Spaß macht und am Herzen liegt", sagt Grebe.
Die Rechtshilfe an der Heine-Uni findet während der Vorlesungszeit jeden zweiten Mittwoch von 14 bis 17 Uhr im Gebäude 25.23.U1.48 statt. Um einen Sprechstundentermin zu erhalten, müssen sich die Studenten bei den Asta-Sozialreferaten telefonisch oder per E-Mail melden. Kontaktdaten unter www.asta.uni-duesseldorf.de