Trier Gericht: Auch ein Esel soll nicht einsam sein

Trier · Ein einsamer Esel aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich darf dank richterlicher Unterstützung auf Gesellschaft hoffen. Die Einzelhaltung eines Eselhengstes verstoße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (AZ: 6 K 1531/13.TR). Das Bedürfnis des Tieres nach sozialem Kontakt werde dadurch unangemessen eingeschränkt, befanden die Richter.

Der Halter des Esels war vom Landkreis verpflichtet worden, dem Tier, das bei Kontrollen des Kreis-Veterinärs "verängstigt und übermäßig scheu" wirkte, einen Gefährten beizugeben. Zudem sollte es auf einer 500 Quadratmeter großen Weide untergebracht werden. Der Mann scheiterte mit seiner Klage gegen die Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Trier. Auch nach Jahren der Einzelhaltung und trotz genereller Wehrhaftigkeit von Eseln brauche das Tier Gesellschaft, hieß es. Eine Berufung ist möglich

(epd)
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