Fundstück Reinheitsgebot Gersten, Hopfen, Wasser

Ob Helles, Dunkles, Weizen oder Pils - fast immer ist im Bier nur Wasser, Hopfen und Malz drin. Dafür sorgt in Deutschland das Reinheitsgebot, das weltweit älteste noch gültige Lebensmittelgesetz. Der Erlass ist eine einzigartige bayerische Erfolgsgeschichte. 2016 wird das 500-jährige Bestehen des Gebotes gefeiert. Natürlich fließt Bier in Strömen - sogar aus einem Brunnen. Und auch die Landesausstellung hat das bayerische Nationalgetränk kommendes Jahr zum Thema. Schließlich steht fast die Hälfte der 1350 deutschen Brauereien in Bayern.

"Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen." So verordneten es am 23. April 1516 Bayerns Herzog Wilhelm IV. und sein Bruder, Herzog Ludwig X., auf dem Landständetag. Dazu waren Vertreter von Adel und Kirche sowie Abgesandte der Städte und Märkte in Ingolstadt zusammengekommen.

Ziel des Erlasses war vor allem, Gerste als Rohstoff für das Malz durchzusetzen, damit die anderen Getreidesorten dem Brotbacken vorbehalten blieben. Zudem sollte die Vorschrift die Biertrinker vor gesundheitsschädigenden Zutaten bewahren - Verbraucherschutz im 16. Jahrhundert.

Vor dem Reinheitsgebot galten bereits örtlich begrenzte Vorschriften zum Bierbrauen, etwa in Nürnberg. Außerhalb Bayerns war die Verwendung von Malzersatzstoffen aber noch lange Zeit erlaubt. Erst 1906 übernahm das Deutsche Reich für die Bierherstellung einheitlich das bayerische Reinheitsgebot.

(RP)
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