Tübingen Tierversuche: Forschern droht Strafe

Tübingen · Wissenschaftler aus Tübingen sollen Versuche mit Affen zu spät beendet haben.

Wegen Misshandlung von Affen bei Tierversuchen im Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen hat das Amtsgericht Strafbefehle gegen drei Männer erlassen. Unter ihnen ist der Forscher Nikos Logothetis, wie die Max-Planck-Gesellschaft bestätigte. Alle Beschuldigten haben nach Angaben des Gerichts Einspruch gegen die Strafbefehle erhoben, mit denen sie zur Zahlung von Geldstrafen aufgefordert wurden. Sollten sie den Einspruch auch nach ihrer Akteneinsicht aufrechterhalten, komme es zu einer Gerichtsverhandlung, sagte Amtsgerichtsdirektor Rainer Ziegler.

Die Strafbefehle richten sich gegen drei verantwortliche Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts - neben dem 67 Jahre alten Bereichsleiter Logothetis auch gegen einen 49 Jahre alten Versuchsleiter und einen 55 Jahre alten stellvertretenden Tierhalter. Die Forscher sollen von 2013 bis 2015 bei drei Affen Versuche zu spät beendet und dadurch den Tieren länger andauernde Leiden zugefügt zu haben. Sie hätten die Tiere festgelegten Kriterien zufolge früher einschläfern müssen. Das Tierschutzgesetz sieht laut Staatsanwaltschaft für Tiermisshandlung durch Unterlassen einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor.

Die Ermittlungen gehen auf Anzeigen von Tierversuchsgegnern zurück. Ein als Pfleger arbeitender Tierschützer hatte die Affenversuche und die Haltung der Tiere heimlich gefilmt. Die Aufnahmen zeigen Affen mit Gehirn-Implantaten, eines der Tiere hat einen blutverschmierten Kopf, einem anderen läuft Spucke oder Erbrochenes aus dem Mund. Inzwischen wurden an dem Institut die Versuche mit Affen eingestellt - nach Angaben des verantwortlichen Forschers Nikos Logothetis, weil ihm der Rückhalt aus der Wissenschaft fehlte.

Für Logothetis hat der Erlass des Strafbefehls offenbar weitreichende Folgen. "Der Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft hat entschieden, dass Prof. Logothetis bis zum Abschluss des Verfahrens keine Tierversuche durchführen oder anleiten wird", teilte die Max-Planck-Gesellschaft mit.

(dpa)
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