Rätsel des Alltag Was verrät das Haltbarkeitsdatum von Lebensmitteln?

Düsseldorf (RP). Wie wird eigentlich das Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln festgelegt? Und warum dürfen abgelaufene Produkte sogar ohne besonderen Hinweis weiter verkauft werden?

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<P>Düsseldorf (RP). Wie wird eigentlich das Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln festgelegt? Und warum dürfen abgelaufene Produkte sogar ohne besonderen Hinweis weiter verkauft werden?

Die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln ist europaweit einheitlich geregelt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) informiert darüber, wie lange ein Lebensmittel bei angemessener Lagerung seine Eigenschaften (Geschmack, Geruch, Form, Textur, Frische, erwünschte Mikroorganismen, usw.) behält.

Lässt sich die Mindesthaltbarkeit nur bei bestimmten Temperaturen oder dergleichen gewährleisten, muss auch darauf hingewiesen werden (etwa "trocken lagern").

Der Hersteller legt das MHD fest. Da die Haltbarkeit von verschiedenen Faktoren abhängt (Rohstoffe, Herstellungsverfahren, Verpackung), muss er durch Lagerversuche herausfinden, wie lange sich sein Produkt hält. Ist das MHD abgelaufen, bedeutet das aber nicht, dass die Nahrung nun verdorben ist und nicht mehr verkauft werden darf.

Nach Ablauf des MHD ist der Hersteller lediglich aus der Pflicht entlassen, für die ausgelobte Qualität seines Erzeugnisses zu bürgen. Hat er beispielsweise einen Vitamingehalt angegeben, darf dieser vor Ablauf des MHD nicht unterschritten werden, nach Ablauf schon.

Darum dürfen Produkte mit abgelaufenem MHD verkauft werden. Der Verkäufer muss nicht einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das MHD überschritten ist. Das Lebensmittelrecht geht hier vom mündigen Verbraucher aus, der die MHD-Definition kennt - auch wenn die Praxis zeigt, dass dies beim Großteil der Verbraucher nicht der Fall ist.

Das MHD gilt nur für ungeöffnete Originalverpackungen. Einmal aufgemacht, gelangen Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen hinein und verursachen bzw. beschleunigen den Verderb. Das MHD dient dann nur noch der Orientierung, gilt aber nicht mehr als eine Art Garantie.

Einige Lebensmittel bedürfen keines MHDs, etwa frisches Obst und Gemüse, Getränke mit einem Alkoholgehalt ab zehn Volumenprozent, Speiseeis in Portionspackungen und Kaugummi.

Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die schon nach kurzer Zeit die Gesundheit gefährden, da in ihnen Mikroorganismen besonders gut wachsen, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum angegeben.

Dazu zählen Frischgeflügel und Hackfleisch. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft, verschenkt oder sonstwie unter die Leute gebracht werden. Wer dagegen verstößt, dem drohen empfindliche Strafen. Fällt Ihnen dennoch ein solches Nahrungsmittel in die Hände, gilt: nicht essen - wegwerfen.

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