Düsseldorf Wenn Handy und Computer unmerklich zur Droge werden

Düsseldorf · Mobiltelefonieren, SMS, das Chatten im Internet und die regelmäßige Bewegung in sozialen Netzwerken haben die Kommunikationsgewohnheiten besonders unter Jugendlichen sehr verändert. Sie finden hier Freiräume mit eigenen Regeln fernab des Zugriffs durch Erwachsene.

Wenn Kinder ihrem normalen Kommunikationsbedürfnis nachkommen, kann das der Elterngeneration bisweilen exzessiv erscheinen. Sie lassen leicht außer Acht, dass das Gruppenverhalten der Jüngeren von ähnlichen Gesetzen geprägt wird, wie sie auch für den bevorzugten Konsum "angesagter" Marken gelten: Wer nicht mitmacht, ist nicht Teil der Gruppe und schnell als Einzelgänger gebrandmarkt.

Die virtuelle Welt der Computer- oder Videospiele ist bunt und verlockend. Die Belohnung für erfolgreiches Spielen sorgt für eine Befriedigung des natürlichen Spieltriebs, kann aber insbesondere für Jugendliche in der Pubertät leicht zum gleichwertigen Ersatz für fehlende Selbstbestätigung im realen Leben werden.

Die Grenzen zwischen normalem und krankhaftem Verhalten sind fließend. Internet- und Computernutzung sind als krankhaft einzustufen, wenn die Online-Kommunikation oder Spiele bis zum Exzess betrieben werden und den Großteil der Freizeit Betroffener beanspruchen, während Offline-Kommunikation – auch mit Gleichaltrigen – als störend wahrgenommen wird.

Die Internet- und Computerspielsucht ist unter Experten ein viel diskutiertes Thema. Handelt es sich hierbei wirklich um eine Sucht? Die Betroffenen sind nicht von einer Substanz abhängig, weshalb medizinisch von einer "Störung der Impulskontrolle" gesprochen wird. Wie bei einer klassischen Sucht können Gewöhnung und auch Entzugssymptome auftreten.

Möglicherweise setzt die Internetabhängigkeit auch nur auf bereits bestehende psychische Erkrankungen auf. Das Internet dient dann als Werkzeug, um einer vorhandenen Sucht, wie zum Beispiel der zum Glücksspiel oder Einkaufen, nachzukommen. Das ist auch ein Grund, warum die "Computersucht" von den Krankenkassen bislang nicht als eigenständige Krankheit anerkannt wird.

(RP)
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