Wissenschaftliche Sensation beschäftigt jetzt die Gerichte Wer darf "Himmelsscheibe von Nebra" vermarkten?

Magdeburg (rpo). Wer darf die "Himmelsscheibe von Nebra" vermarkten? Ein bizarrer Streit zwischen Land und Stadt beschäftigt ab dieser Woche die Gerichte in Sachsen-Anhalt. Zudem beginnt in Kürze der Strafprozess gegen mutmaßliche Raubgräber und Hehler, die die Sternenscheibe illegal ausgegraben und verkauft haben sollen.

Die wohl älteste Sternenabbildung der Welt, die 3600 Jahre alte "Himmelsscheibe von Nebra", beschäftigt jetzt die Gerichte. In den kommenden Tagen beginnen in Sachsen-Anhalt gleich zwei Prozesse um den einzigartigen archäologischen Schatz, der nahe des Ortes Nebra entdeckt wurde und als wissenschaftliche Sensation gilt. Von diesem Donnerstag an (28. August) geht es vor dem Landgericht Magdeburg in einem Zivilprozess um die Vermarktungsrechte an der Kostbarkeit. Wenige Tage später, am 8. September, beginnt vor dem Amtsgericht in Naumburg ein Strafprozess gegen mutmaßliche Raubgräber und Hehler, die die Sternenscheibe in Sachsen-Anhalt illegal ausgegraben und weiter verkauft haben sollen.

Der bizarre Streit um die Vermarktungsrechte gilt unter Juristen als Präzedenzfall. Als Eigentümer der Scheibe klagt das Land Sachsen- Anhalt gegen die unweit von Nebra gelegene Stadt Querfurt. Deren Bürgermeister Peter Kunert (FDP) ließ beim Patent- und Markenamt (München) den Begriff "Himmelsscheibe von Nebra" und andere Bezeichnungen als Markenname eintragen. Danach darf allein die Stadt Querfurt diese Namen für Vermarktungszwecke verwenden, etwa für Souvenirs wie Uhren, Schmuck oder Glas - ein lukratives Geschäft, wie das findige Stadtoberhaupt hofft.

"Wir haben uns die Rechte gesichert, weil das Land kein Interesse an der Vermarktung zeigt", sagt Kuhnert. "Es hätte sich doch längst die Namen selber sichern lassen können, hat diese Chance einfach verschlafen." Die Erträge aus der Vermarktung sollen einem Verein zu Gute kommen, der einen Archäologiepark aufbauen will.

Landesarchäologe Harald Meller spricht von einem "unschönen" Vorgang. "Herr Kuhnert hat einfach unser offizielles Logo umgezeichnet und den von uns erstmals verwendeten Begriff "Himmelsscheibe von Nebra" einfach als Marke angemeldet. Das ist natürlich keine eigene Leistung." Der Archäologiepark sei eine lokale Gründung ohne ausreichend Sachkompetenz.

Fünf Angeklagte in Naumburg

In dem Strafprozess in Naumburg müssen sich fünf Angeklagte vom 8. September an wegen Fundunterschlagung, Hehlerei und Beihilfe zur Hehlerei verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält die 32 bis 64 Jahre alten Männer und Frauen für die Hauptakteure des kriminellen Geschehens rund um die "Himmelsscheibe".

Zwei davon sind mutmaßliche Raubgräber aus Sachsen-Anhalt: Sie sollen die Scheibe mit Hilfe eines Metalldetektors am 4. Juli 1999 auf dem 252 Meter hohen Mittelberg bei Nebra entdeckt haben, dazu zwei bronzezeitliche Schwerter mit goldenen Griffklammern, mehrere Beile sowie diverse Armreifen und Kleinteile. Der Fund gehört nach den gesetzlichen Bestimmungen automatisch dem Land Sachsen-Anhalt.

Die Täter, so die Staatsanwaltschaft, verkauften den gesamten bronzezeitlichen Schatz zunächst für 32 000 Mark (knapp 16 000 Euro) an einen Zwischenhändler. Der bot ihn später für eine Million Mark dem Vorgeschichtlichen Museum in Berlin zum Kauf an. Nach langer Irrfahrt konnten die Stücke schließlich am 23. Februar 2002 bei einer fingierten Verkaufsaktion in Basel sichergestellt werden. Im Frühsommer 2002 machte die Staatsanwaltschaft die Finder der Scheibe ausfindig, die den Fundort enthüllten.

Rechtsanwälte der Angeklagten gehen davon aus, dass Sachsen- Anhalt "auf keinen Fall" der wahre Fundort sein könne. Wissenschaftliche Berichte gingen davon aus, dass es in dieser Region zu dieser Zeit keine Hochkultur gegeben habe, die zu Leistungen wie der Fertigung der "Himmelsscheibe" fähig gewesen seien. Die Zentren dieser frühen Gesellschaft sollen vielmehr in Bayern oder Tschechien liegen. Sollte das Gericht dieser These folgen, wären die Angeklagten möglicherweise nur Finder und keine Hehler. Schließlich gibt es in Bayern andere Bestimmungen als in Sachsen-Anhalt.

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