Geht der Streit in die nächste Instanz?: Xavier Naidoo gewinnt Prozess gegen seinen Produzenten Pelham
zuletzt aktualisiert: 30.10.2000 - 15:57Mannheim (dpa). Der schlagzeilenträchtige Mannheimer Popstar Xavier Naidoo hat den Prozess gegen seinen Produzenten Moses Pelham (Foto) gewonnen. Das Landgericht Mannheim wies in einer am Montag bekannt gegebenen Entscheidung zwei Anträge Pelhams auf einstweilige Verfügungen gegen Naidoo zurück. Der 29- jährige Chef des Frankfurter Labels "3p" wollte seinem ehemaligen Weggefährten Naidoo die Vermarktung von Musiktiteln verbieten lassen, die dieser in Eigenregie mit seinem Bandprojekt "Söhne Mannheims" aufgenommen hatte. Pelham kann jetzt Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen.
Zunächst aber kann der ebenfalls 29 Jahre alte Naidoo nun den Titel "Wir haben euch noch nichts getan" und das Musikvideo "Geh davon aus, dass... " verkaufen. Produzent Pelham hatte vor Gericht argumentiert, dass dies gegen den Vertrag Naidoos mit dem "3p"-Label verstoße. Die Begründung des Urteils solle in den nächsten Wochen folgen, sagte Gerichtssprecherin Katrin Rudolph. Im Falle von "Wir haben euch noch nichts getan" hatte das Landgericht in Frankfurt am Main die Verbreitung des Stückes bereits untersagt, das Verfahren dann aber nach Mannheim abgegeben. Seinen Exklusivvertrag mit "3p" hatte der erboste Naidoo bereits im August gekündigt. Am 27. November soll nach monatelangen Verzögerungen das "Söhne Mannheims"-Album "Zion" in die Plattenläden kommen.
Trotz seines Siegs in dem Zivilprozess ist Naidoo keineswegs aus dem juristischen Schneider. Weiteres Ungemach droht ihm in zwei Strafverfahren: Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt. Außerdem ermittelt die Mannheimer Staatsanwaltschaft wegen möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Naidoo - bekennender Christ und jemand, der aus Ablehnung des Starkults keine Autogramme gibt - hatte sich im Sommer in der Zeitschrift "Bunten" öffentlich zum Marihuanakonsum bekannt. "Da ist noch keine abschließende Entscheidung gefallen", sagte Staatsanwalt Oskar Gattner.
Naidoo selbst war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Der damals noch weitgehend unbekannte Soul-Poet hatte den nach Angaben der Pelham-Anwälte noch mindestens bis 2001 gültigen Vertrag mit 3p im Jahr 1997 geschlossen. Naidoo erhält für jedes verkaufte Exemplar fünf Prozent des Handelsabgabepreises. Richter Detlef Schmuckle hatte das am Freitag als "an der unteren Grenze es Üblichen" liegend bezeichnet. Das Gericht wollte auch prüfen, ob der Vertrag wirksam war. Ungeachtet des juristischen Hickhacks heißt es auf den Webseiten von Pelhams Label (www.3-p.de) weiter, dass Naidoo seit langen Jahren "fester Bestandteil der 3p-Familie" sei.
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