Duisburg Zivilprozess zu Loveparade beginnt

Duisburg · Ein Feuerwehrmann will 65 000 Euro, eine Geschädigte möchte 100 000 Euro.

Fünf Jahre nach der Loveparade-Katastrophe am 24. Juli 2010 wurde der Termin für den ersten Schadenersatzprozess festgelegt. Ab dem 1. September wird vom Landgericht Duisburg geklärt, ob fünf Klägern für deutsche Verhältnisse relativ hohe Schadenersatzsummen zustehen, weil sie wegen der tragischen Ereignisse psychisch schwer belastet seien.

Ein 53-jähriger Duisburger Feuerwehrmann fordert 65 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Veranstalter Lopavent, seinem Geschäftsführer Rainer Schaller und dem Land NRW. Er leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung, seit er beim Einsatz mitgemacht habe. Bei der damaligen Massenpanik gab es 21 Tote und rund 500 Verletzte.

Bei vier weiteren Verfahren fordern Frauen aus Duisburg, Ratingen und Kevelaer Schadenersatz und Schmerzensgeld zwischen 34 000 und 100 000 Euro. Drei Klägerinnen waren bei der Loveparade dabei gewesen, eine war seltsamerweise nicht einmal auf dem Gelände. Sie will aber trotzdem so geschockt von den Vorgängen gewesen sein, dass sie ein Trauma erlitten haben will. Alle Kläger werden von der Bochumer Anwältin Bärbel Schönhof vertreten.

Nach Angaben des Gerichts werfen die Kläger Lopavent und Schaller Fehler bei Planung und Durchführung der Loveparade vor. Zudem sagen sie, die Stadt Duisburg habe eine fehlerhafte Baugenehmigung erteilt und die Polizisten des Landes NRW hätten bei ihrem Einsatz Fehler begangen. Dadurch sei es zu Gedränge und Panik gekommen.

Weitere 14 Zivilverfahren stehen vor dem Duisburger Landgericht noch zur Verhandlung an.

Mehr als 100 weitere Verfahren könnten hinzukommen: Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Baum Reiter & Collegen will zwar versuchen, für ihre mehr als 100 bei der Loveparade geschädigten Mandanten Schadenersatz am Rande des erhofften Strafverfahrens durchzusetzen. Das ist im Rahmen des "Adhäsionsverfahrens" möglich.

Falls das Strafverfahren aber nicht eröffnet wird, hält sich Kanzleipartner Julius Reiter eine reine Zivilklage vor: "Falls es zu keinem Strafverfahren zur Loveparade kommt, werden wir auch zivilrechtliche Schritte prüfen. Das ist möglich, weil wir mit der Axa-Versicherung den Verzicht auf Verjährung sowohl für den Veranstalter wie für die Stadt Duisburg vereinbart haben."

(RP)
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