Frankfurt/M. Zuhälterei-Anklage gegen Rapperin Schwesta Ewa

Frankfurt/M. · Wegen des Verdachts auf Zuhälterei, Menschenhandel, Körperverletzung und Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Rapperin Schwesta Ewa angeklagt. Der 32-Jährigen werde vorgeworfen, von November 2015 bis September 2016 mehrere junge Frauen im Bundesgebiet zur Prostitution gezwungen zu haben, teilte die Behörde mit. Sie habe die 17- bis 19-Jährigen bewusst emotional und finanziell abhängig sowie "durch psychischen Druck und wiederholte körperliche Misshandlungen gefügig" gemacht.

Über das Geld, das sie auf diese Weise erhalten habe, habe sie zudem in ihren Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen falsche Angaben gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Rapperin und Produzentin sei am 16. November "im Zuge einer bundesweiten Durchsuchungsaktion" festgenommen worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft. Die Künstlerin berichtete, sie habe früher selbst als Prostituierte gearbeitet.

(dpa)
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