Köln Zwei Imame klagen gegen Ditib

Köln · Die beiden hatten in Moscheen in Süddeutschland gearbeitet.

Beide Kläger sind nicht zur Verhandlung erschienen, sie möchten nicht in der Öffentlichkeit stehen. Aber das Interesse ist groß - Kamerateams und Journalisten drängten sich gestern Morgen auf dem Gang des Kölner Arbeitsgerichts. Im vergangenen Sommer waren zwar nach dem Putschversuch in der Türkei per Ministerialerlass des türkischen Staates mehrere Imame in Deutschland ihrer Ämter enthoben worden, doch die Klage in Köln ist die erste dieser Art. Seit dem 1. September sind die beiden Männer arbeitslos und auch ihre Wohnungen bei den Moscheen los.

Die Türkei hatte vor allem Imame zurückbeordert, die im Verdacht standen, der Bewegung des Predigers Fetullah Gülen nahezustehen, dem Erzfeind des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Ditib, gegründet 1984 als bundesweiter Dachverband von Moscheevereinen, steht wegen der großen Nähe zu Erdogan immer wieder in der Kritik.

Die Frage ist nun: Bestand ein Arbeitsverhältnis zwischen den Predigern und Ditib? Rechtsanwalt Mehmet Günet, der Ditib vertritt, bestreitet das: "Wir haben keinen Arbeitsvertrag mit den beiden." Es seien demnach auch keine Gehälter gezahlt worden, und es habe keine Weisungen gegeben. Der Anwalt der Imame, Tuncay Karaman, sagt, man müsse "das ganze Konstrukt betrachten". Die Imame seien als Beamte von der Religionsbehörde Diyanet aus der Türkei nach Deutschland entsendet worden, um dort in Moscheen zu arbeiten. Bezahlt wurden sie vom türkischen Generalkonsulat. "Es gab aber während der Tätigkeiten viele Weisungen der Ditib." Seine Mandanten wüssten nicht, warum sie entlassen wurden. Sie sollen außerdem Angst haben, in die Türkei zurückzukehren und dort möglicherweise festgenommen zu werden. Als Beweis für die Arbeitsanweisungen der Ditib soll etwa eine E-Mail gelten, die nach dem Putschversuch an einen großen Verteiler ging und in der sinngemäß steht, die Imame sollten ihre Gemeinden über die aktuellen Entwicklungen informieren und für Frieden und Ruhe sorgen. In der Mail des Bundesvorstands der Ditib werden die Kläger aber nicht namentlich genannt. Dem Richter, Christian Ehrich, ist das zu dürftig. Er will konkrete Nachweise sehen, wann die Ditib welche Aufträge erteilt haben soll. "Das ist mir so ein bisschen zu global", sagt er. Die Klage hat nur Chancen auf Erfolg, wenn die Kläger nachweisen können, dass es "weisungsgebundene Tätigkeiten für die Ditib gab", so der Richter.

Auf Ehrichs Frage, ob es seitens der Ditib die Bereitschaft gäbe, einen Arbeitsvertrag einzugehen, sagt Rechtsanwalt Günet: "Nein."

Am 7. April verkündet die Kammer ihre Entscheidung.

(RP)
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